Absicherung im Misserfolg: Wie ein Gründungsberater 12.000 € mehr Arbeitslosengeld sicherte
☀️ Task-Force: Volles Arbeitslosengeld nach gescheiterter Gründung ☀️
Die Ausgangslage: Was, wenn die Gründung scheitert?
Die Angst vor einem finanziellen Absturz ist eine der größten Sorgen bei Gründern. Doch die Fallstudie von Martin K. aus Münster zeigt, dass vorausschauende Planung auch dann hilft, wenn die Vision nicht aufgeht. Im Rahmen der Gründungsberatung wurde ihm der Gründungszuschuss in maximaler Höhe von 2.500 € zzgl. 300 € monatlich empfohlen und erfolgreich beantragt, ebenso wie der Abschluss der freiwilligen Arbeitslosenversicherung. Seine Geschichte beweist, dass ein Misserfolg nicht das Ende sein muss, sondern dank richtiger Absicherung sogar zu einem finanziellen Polster führen kann.

Auf einen Blick: Der Fall Martin K. aus Münster
Aspekt | Status |
Ausgangslage | Freiberuflicher Unternehmensberater |
Herausforderung | Einnahmen blieben aus, finanzielle Unsicherheit |
Die Lösung | Korrektur einer Fehlberechnung der Agentur für Arbeit |
Ergebnis | 12.000 € mehr Arbeitslosengeld gesichert |
Schlüssel zum Erfolg | Spezialwissen über Sozialrecht & interne Abläufe |
Die Pain Points des Gründers
Trotz umfassender Vorbereitung und anfänglicher Aufträge blieben die Einnahmen nach rund einem dreiviertel Jahr aus, was Martin K. zwang, sich erneut arbeitslos zu melden. Dieser unerwartete Rückschlag war nicht nur eine persönliche Enttäuschung, sondern stürzte ihn in eine finanzielle Krise. Martin K. war sich der Möglichkeiten zur Absicherung nicht bewusst und ging davon aus, dass er lediglich einen geringen, fiktiven Arbeitslosengeldanspruch haben würde.
Die Lösungsstrategie
Als Martin K. sich bei der Agentur für Arbeit Münster arbeitslos meldete, griff das vorausschauende Konzept. Die zuvor getroffene Empfehlung, die freiwillige Arbeitslosenversicherung abzuschließen, zahlte sich aus. Doch die Leistungsabteilung der Agentur für Arbeit Münster machte eine Fehlberechnung.
Eine detaillierte Analyse ergab, dass Martin K. noch einen Restanspruch von fast zwei Jahren aus seiner vorherigen Beschäftigung hatte. Da er über 55 Jahre alt war, hatte er Anrecht auf die Verlängerung des Arbeitslosengeldes. Dieses spezielle Wissen über die korrekte Antragstellung war nur möglich, da ein ehemaliger Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit Teil des Beraterteams ist.
Durch die fachkundige Verhandlung mit der Agentur für Arbeit wurde der Restanspruch genutzt und mit einem deutlich höheren monatlichen Betrag verrechnet.
Das nachhaltige Ergebnis
Dank der Intervention wurde der Auszahlungsbetrag korrigiert. Der Differenzbetrag belief sich auf 500 € pro Monat. Über die Anspruchsdauer von fast zwei Jahren summierte sich dies zu einem Mehrwert von 12.000 €.
Die strategische Nutzung des Arbeitslosengeldanspruchs ermöglichte es Martin K., die Zeit bis zu seiner Altersrente lückenlos finanziell abzusichern. Ohne diese Maßnahme wäre eine Versorgungslücke entstanden. Dieser Fall beweist, dass eine spezialisierte Gründungsberatung auch dann hilft, wenn die Gründung scheitert. Die Beratung sicherte nicht nur die Finanzen, sondern schuf auch die Basis für einen sorgenfreien Übergang in den Ruhestand.
Lassen Sie uns Ihre Absicherung planen.
Das Scheitern deiner Gründung ist keine Option – eine fehlende Absicherung hingegen schon. Wie Martin K. kannst auch du dich für den Fall der Fälle wappnen. Mit unserem Spezialwissen sicherst du dich nicht nur für heute, sondern auch für deine Zukunft ab.
FAQ zur Absicherung von Gründern
Die freiwillige Arbeitslosenversicherung sichert dich als Selbstständigen für den Fall ab, dass du wieder arbeitslos wirst. Du zahlst monatlich einen Beitrag und hast bei Bedarf Anspruch auf Arbeitslosengeld. Sie ist entscheidend, um nach einer gescheiterten Gründung nicht in eine finanzielle Notlage zu geraten.
Ja, dein Anspruch kann verfallen. Ein häufiger Fehler ist jedoch die Annahme, der Anspruch sei komplett verloren. Dein Anspruch auf Arbeitslosengeld bleibt bis zu vier Jahre lang erhalten. Expertenwissen ist hier entscheidend, um zu prüfen, ob noch Restansprüche vorhanden sind und wie diese strategisch genutzt werden können. Denn obwohl der Gründungszuschuss sich in der Höhe am Arbeitslosengeld orientiert, ist er kein Verbrauch deines ursprünglichen Anspruchs, der dir zuvor im Bewilligungsbescheid zuerkannt wurde.
Für Arbeitnehmer über 50 Jahren gibt es erweiterte Regelungen beim Bezug von Arbeitslosengeld. Die Anspruchsdauer kann sich verlängern. Unsere Experten kennen diese spezifischen Regelungen und können sicherstellen, dass auch Restansprüche optimal genutzt werden, um eine Versorgungslücke zu schließen.
Absolut. Eine professionelle Gründungsberatung ist nicht nur für den Start da. Sie bietet auch eine wichtige Absicherung, falls die Gründung nicht läuft wie geplant. Ein spezialisierter Berater kann dir bei der strategischen Planung helfen und sicherstellen, dass du im Notfall abgesichert bist.