Schlagwort: Gründungszuschuss

Absicherung im Misserfolg: Wie ein Gründungsberater 12.000 € mehr Arbeitslosengeld sicherte

☀️ Task-Force: Volles Arbeitslosengeld nach gescheiterter Gründung ☀️


Die Ausgangslage: Was, wenn die Gründung scheitert?

Die Angst vor einem finanziellen Absturz ist eine der größten Sorgen bei Gründern. Doch die Fallstudie von Martin K. aus Münster zeigt, dass vorausschauende Planung auch dann hilft, wenn die Vision nicht aufgeht. Im Rahmen der Gründungsberatung wurde ihm der Gründungszuschuss in maximaler Höhe von 2.500 € zzgl. 300 € monatlich empfohlen und erfolgreich beantragt, ebenso wie der Abschluss der freiwilligen Arbeitslosenversicherung. Seine Geschichte beweist, dass ein Misserfolg nicht das Ende sein muss, sondern dank richtiger Absicherung sogar zu einem finanziellen Polster führen kann.


Arbeitslosengeld nach Gründung - TONNIKUM® Erfolgsgeschichte

Auf einen Blick: Der Fall Martin K. aus Münster

AspektStatus
AusgangslageFreiberuflicher Unternehmensberater
HerausforderungEinnahmen blieben aus, finanzielle Unsicherheit
Die LösungKorrektur einer Fehlberechnung der Agentur für Arbeit
Ergebnis12.000 € mehr Arbeitslosengeld gesichert
Schlüssel zum ErfolgSpezialwissen über Sozialrecht & interne Abläufe

Die Pain Points des Gründers

Trotz umfassender Vorbereitung und anfänglicher Aufträge blieben die Einnahmen nach rund einem dreiviertel Jahr aus, was Martin K. zwang, sich erneut arbeitslos zu melden. Dieser unerwartete Rückschlag war nicht nur eine persönliche Enttäuschung, sondern stürzte ihn in eine finanzielle Krise. Martin K. war sich der Möglichkeiten zur Absicherung nicht bewusst und ging davon aus, dass er lediglich einen geringen, fiktiven Arbeitslosengeldanspruch haben würde.

Die Lösungsstrategie

Als Martin K. sich bei der Agentur für Arbeit Münster arbeitslos meldete, griff das vorausschauende Konzept. Die zuvor getroffene Empfehlung, die freiwillige Arbeitslosenversicherung abzuschließen, zahlte sich aus. Doch die Leistungsabteilung der Agentur für Arbeit Münster machte eine Fehlberechnung.

Eine detaillierte Analyse ergab, dass Martin K. noch einen Restanspruch von fast zwei Jahren aus seiner vorherigen Beschäftigung hatte. Da er über 55 Jahre alt war, hatte er Anrecht auf die Verlängerung des Arbeitslosengeldes. Dieses spezielle Wissen über die korrekte Antragstellung war nur möglich, da ein ehemaliger Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit Teil des Beraterteams ist.

Durch die fachkundige Verhandlung mit der Agentur für Arbeit wurde der Restanspruch genutzt und mit einem deutlich höheren monatlichen Betrag verrechnet.

Das nachhaltige Ergebnis

Dank der Intervention wurde der Auszahlungsbetrag korrigiert. Der Differenzbetrag belief sich auf 500 € pro Monat. Über die Anspruchsdauer von fast zwei Jahren summierte sich dies zu einem Mehrwert von 12.000 €.

Die strategische Nutzung des Arbeitslosengeldanspruchs ermöglichte es Martin K., die Zeit bis zu seiner Altersrente lückenlos finanziell abzusichern. Ohne diese Maßnahme wäre eine Versorgungslücke entstanden. Dieser Fall beweist, dass eine spezialisierte Gründungsberatung auch dann hilft, wenn die Gründung scheitert. Die Beratung sicherte nicht nur die Finanzen, sondern schuf auch die Basis für einen sorgenfreien Übergang in den Ruhestand.


Lassen Sie uns Ihre Absicherung planen.

Das Scheitern deiner Gründung ist keine Option – eine fehlende Absicherung hingegen schon. Wie Martin K. kannst auch du dich für den Fall der Fälle wappnen. Mit unserem Spezialwissen sicherst du dich nicht nur für heute, sondern auch für deine Zukunft ab.


FAQ zur Absicherung von Gründern

1. Was ist die freiwillige Arbeitslosenversicherung und warum ist sie wichtig?

Die freiwillige Arbeitslosenversicherung sichert dich als Selbstständigen für den Fall ab, dass du wieder arbeitslos wirst. Du zahlst monatlich einen Beitrag und hast bei Bedarf Anspruch auf Arbeitslosengeld. Sie ist entscheidend, um nach einer gescheiterten Gründung nicht in eine finanzielle Notlage zu geraten.

2. Kann mein Anspruch auf Arbeitslosengeld nach einer gescheiterten Gründung verfallen?

Ja, dein Anspruch kann verfallen. Ein häufiger Fehler ist jedoch die Annahme, der Anspruch sei komplett verloren. Dein Anspruch auf Arbeitslosengeld bleibt bis zu vier Jahre lang erhalten. Expertenwissen ist hier entscheidend, um zu prüfen, ob noch Restansprüche vorhanden sind und wie diese strategisch genutzt werden können. Denn obwohl der Gründungszuschuss sich in der Höhe am Arbeitslosengeld orientiert, ist er kein Verbrauch deines ursprünglichen Anspruchs, der dir zuvor im Bewilligungsbescheid zuerkannt wurde.

3. Warum ist das Alter ein Faktor für den Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Für Arbeitnehmer über 50 Jahren gibt es erweiterte Regelungen beim Bezug von Arbeitslosengeld. Die Anspruchsdauer kann sich verlängern. Unsere Experten kennen diese spezifischen Regelungen und können sicherstellen, dass auch Restansprüche optimal genutzt werden, um eine Versorgungslücke zu schließen.

4. Kann mir ein Gründungsberater auch bei einem Rückschlag helfen?

Absolut. Eine professionelle Gründungsberatung ist nicht nur für den Start da. Sie bietet auch eine wichtige Absicherung, falls die Gründung nicht läuft wie geplant. Ein spezialisierter Berater kann dir bei der strategischen Planung helfen und sicherstellen, dass du im Notfall abgesichert bist.

Arbeitslosengeld nach Gründung mit TONNIKUM®

Verweigerung von Gründungsunterstützung? Wie eine Gründerin für ihr Recht kämpfte

☀️ Eine Erfolgsgeschichte: AVGS abgelehnt und mit der TONNIKUM®-Strategie zum Erfolg ☀️

Die Ausgangssituation: Ein Nein ohne Begründung

Die hochmotivierte Gründerin Bianca aus Siegen kam völlig verzweifelt auf uns zu. Sie hatte eine überzeugende Geschäftsidee, brauchte aber finanzielle Unterstützung und Coaching, um den Sprung in die Selbstständigkeit zu wagen. Ihr zuständiger Arbeitsvermittler verweigerte ihr jedoch jede Hilfe, einschließlich des obligatorischen AVGS-Coaching-Gutscheins und des Gründungszuschusses. Seine Begründung: Sie sei „bestens vermittelbar“.

AVGS abgelehnt - Frau kämpft für ihren AVGS-Gutschein vor der Arbeitsagentur

Auf einen Blick: Der Fall Bianca

AspektStatus
AusgangslageHochmotivierte Gründerin sucht Unterstützung
HerausforderungAVGS-Gutschein und Gründungszuschuss verweigert
Die LösungAkteneinsicht und schriftliche Begründung erzwungen
ErgebnisBeide Förderungen nach Einspruch bewilligt
Schlüssel zum ErfolgFür das eigene Recht kämpfen & strategische Beratung

Die Hürde: Ein bürokratisches Stoppschild 🛑

Diese Aussage warf Fragen auf. Bei unserer Prüfung stellte sich heraus, dass die Gründerin in der Tat keine qualifizierten Vermittlungsvorschläge mit Rechtsfolgen erhalten hatte. Es gab also keine nachweisliche Grundlage für die Behauptung, sie sei leicht in eine Anstellung zu vermitteln. Der Arbeitsvermittler blockierte ihren Weg in die Selbstständigkeit ohne eine fundierte Basis, was für die Gründerin eine Sackgasse darstellte.

Die Lösung: Akteneinsicht und schriftliche Begründung erzwingen

Statt das „Nein“ einfach zu akzeptieren, entschieden wir uns für eine strategische Eskalation. Unser Vorgehen war klar und zielgerichtet:

  1. Wir forderten den Arbeitsvermittler schriftlich auf, seine Behauptung, die Gründerin sei „bestens vermittelbar“, detailliert und nachvollziehbar zu begründen.
  2. Gleichzeitig verlangten wir Akteneinsicht.

Diese Vorgehensweise hat einen entscheidenden Effekt: Sie zieht nicht nur die Teamleitung, sondern oft auch die Bereichsleitung der Agentur für Arbeit in den Fall hinein. Der Fall wurde somit auf einer höheren Ebene neu bewertet.

Das Ergebnis: Das Recht auf Unterstützung durchgesetzt

Die Strategie war ein voller Erfolg. Angesichts unserer konsequenten Forderungen und der fehlenden Beweise für die „Vermittelbarkeit“ wurde der Fall der Gründerin neu bewertet. Sie erhielt nicht nur den AVGS-Gutschein für ein Gründercoaching, sondern auch den begehrten Gründungszuschuss für die finanzielle Absicherung ihrer ersten Schritte.

Die Lehre: Stehen Sie für Ihr Recht ein

Der Fall dieser Gründerin zeigt eindrucksvoll: Ein „Nein“ der Arbeitsagentur ist nicht immer das Ende. Wenn die Begründung fehlt, lohnt es sich, hartnäckig zu bleiben und die richtigen Hebel in Bewegung zu setzen. Oft sind es nicht die Gesetze, die den Weg versperren, sondern die internen Abläufe. Mit dem richtigen Wissen können Sie diese Hürden überwinden und sich das sichern, was Ihnen zusteht.

AVGS abgelehnt? Die Arbeitsagentur sagt Nein? Das müssen Sie nicht akzeptieren.

Biancas Geschichte beweist: Sie haben ein Recht auf Unterstützung. Lassen Sie sich nicht von der Bürokratie einschüchtern. Mit einem Experten an Ihrer Seite, der die internen Abläufe kennt, setzen Sie Ihren Anspruch durch.

FAQ zu Gründungsförderung durch die Arbeitsagentur

1. Ist es üblich, dass die Arbeitsagentur Gründungsunterstützung verweigert?

Ja, das kann passieren, auch wenn Sie einen Anspruch haben. Die Begründung „bestens vermittelbar“ wird oft verwendet, um den Weg in die Selbstständigkeit zu blockieren. In solchen Fällen ist es wichtig, die genaue Rechtslage zu kennen und zu wissen, wie man die Begründung des Vermittlers anfechten kann.

2. Was bedeutet es, Akteneinsicht zu fordern?

Akteneinsicht ist ein strategischer Schritt. Sie zwingen die Arbeitsagentur, die Basis ihrer Entscheidung offenzulegen. Da die Entscheidung oft nicht auf fundierten Beweisen, sondern auf einer subjektiven Einschätzung beruht, gerät die Behörde in Erklärungsnot. Das erhöht den Druck und führt oft zu einer Neubewertung Ihres Falles.

3. Kann ich auch dann noch ein AVGS-Coaching bekommen, wenn mein Vermittler Nein gesagt hat?

Absolut. Der Fall von Bianca zeigt, dass ein „Nein“ nicht das Ende ist. Mit der richtigen Strategie und dem Wissen über Ihre Rechte können Sie einen Widerspruch einlegen und das Verfahren auf eine höhere Ebene bringen. Es kommt darauf an, die richtigen Schritte zu kennen, um Ihren Anspruch durchzusetzen.

4. Welche Rolle spielt Gründungsberatung in solchen Fällen?

Ein erfahrener Gründungsberater kennt nicht nur die formalen Abläufe und Gesetze, sondern auch die informellen Spielregeln innerhalb der Behörde. Unser entscheidender Vorteil: Wir beschäftigen einen ehemaligen Mitarbeiter der Arbeitsagentur, der die internen Prozesse und Kniffe aus erster Hand kennt. So helfen wir Ihnen, die Situation rechtlich einzuschätzen, die passende Strategie zu entwickeln und die Kommunikation mit der Arbeitsagentur zu führen, um sich das zu sichern, was Ihnen zusteht.

AVGS abgelehnt – Mit TONNIKUM® zum Erfolg.

Ein „Nein“ ist nicht das Ende: Wie Melanie ihr Recht auf Gründungszuschuss durchsetzte

☀️ knapper Restanspruch für den Gründungszuschuss ☀️

Melanie wagt den Sprung: Ein Lichtblick für Arbeitslose mit geringem Restanspruch auf Arbeitslosengeld

Vom Angestellten zum Arbeitslosen: Ein Traum von Selbstständigkeit

Melanies Zeit lief ab – und die Arbeitsagentur lehnte ab. Mit nur noch 156 verbleibenden Tagen auf Arbeitslosengeld drohte ihr Traum, als Kosmetikerin aus Mainz, durch den Rost der Bürokratie zu fallen. Doch Melanie gab nicht auf. Ihre Geschichte zeigt, wie man sich mit dem richtigen Wissen und einem cleveren Schachzug gegen alle Widerstände durchsetzt.

Erfolgsgeschichte Gründungszuschuss knapper Restanspruch - AVGS Gründungscoaching

Auf einen Blick: Der Fall Melanie

AspektStatus
AusgangslageNur noch 156 Tage Restanspruch auf ALG I
HerausforderungDrohender Verlust des Gründungszuschusses
Die LösungGezielte Unterbrechung der ALG-I-Auszahlung
ErgebnisAntrag auf Gründungszuschuss bewilligt
Schlüssel zum ErfolgAVGS-Gründungscoaching mit Expertise aus der Arbeitsagentur

Das Problem: Ein Wettlauf gegen die Zeit und die Bürokratie

Einen professionellen Businessplan zu erstellen, ist nicht in wenigen Tagen gemacht. Melanie drohte, die Frist zu verpassen und damit ihre Chance auf den Gründungszuschuss zu verlieren. In dieser Situation ist man oft auf die Beratung der Arbeitsagentur angewiesen. Doch die Realität zeigt: Viele Arbeitsvermittler haben oft wenig Interesse daran, unkonventionelle Lösungen zu suchen oder kennen die Spielräume gar nicht. Sie konzentrieren sich eher auf die Vermittlung in reguläre Anstellungsverhältnisse, auch wenn diese nicht immer die besten Möglichkeiten bieten.

Die Lösung: Ein cleverer Trick und der Weg in die Selbstständigkeit

Hier kam die zündende Idee von einem unserer Coaches, einem ehemaligen Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit. Er kannte die internen Abläufe und wusste, wie man die Frist geschickt umgehen konnte: Melanie setzte die Auszahlung ihres Arbeitslosengeldes für wenige Tage aus.

Genauer gesagt, stoppte sie die Zahlung bei 153 Tagen Restanspruch. Das verschaffte ihr die nötige Zeit, um in Ruhe ein Coaching zu absolvieren, ihren Businessplan auszuarbeiten und alle nötigen Unterlagen zusammenzustellen – ohne dass die wertvolle Frist weiter schrumpfte.

Der Durchbruch: Eine Erfolgsgeschichte gegen alle Widerstände

Nachdem Melanie alle Vorbereitungen mit Hilfe eines AVGS Gründungscoachings abgeschlossen hatte, aktivierte sie die Auszahlung ihres Arbeitslosengeldes wieder und reichte kurz darauf den Antrag für den Gründungszuschuss ein. Ihr Antrag wurde bewilligt.

Heute ist Melanie eine erfolgreiche Kosmetikerin mit einem florierenden Geschäft. Ihr Fall ist ein leuchtendes Beispiel dafür, wie man sich gegen bürokratische Widerstände durchsetzen kann. Es zeigt, dass es für Arbeitslose mit geringem Restanspruch sehr wohl gute Möglichkeiten gibt, eine neue berufliche Laufbahn zu beginnen – auch wenn die Arbeitsagentur diese Wege oft nicht proaktiv anbietet.

Die Lehre aus Melanies Fall: Ein Appell an Selbsthilfe und Kreativität

Melanies Geschichte ist ein Aufruf an alle Arbeitslosen, die in einer ähnlichen Situation stecken: Gib nicht auf, nur weil die verbleibende Zeit knapp wird. Manchmal muss man die Regeln selbst in die Hand nehmen und nach kreativen Lösungen suchen.

FAQ zum Thema „Knapper Restanspruch Gründungszuschuss“

1. Was ist ein knapper Restanspruch?

Der Restanspruch ist die verbleibende Dauer, für die Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG I) haben. Wenn dieser Anspruch unter 150 Tagen liegt, kann dies die Beantragung des Gründungszuschusses gefährden. Denn die Arbeitsagentur verlangt, dass zum Zeitpunkt der Aufnahme der Selbstständigkeit noch mindestens 150 Tage Restanspruch bestehen.

2. Kann die Frist verlängert werden?

Die Frist selbst kann nicht einfach verlängert werden. Die Möglichkeit besteht jedoch, die Auszahlung des Arbeitslosengeldes für einen kurzen Zeitraum zu unterbrechen. Dieser sogenannte „Pause-Trick“ kann den Anspruch um wertvolle Tage verschieben und die Voraussetzungen für den Gründungszuschuss erhalten.

3. Wie gehe ich vor, wenn ich nur noch wenige Tage Restanspruch habe?

Sie sollten unverzüglich mit einem erfahrenen Gründungsberater sprechen, der sich mit den Feinheiten des Sozialrechts auskennt. Ein solcher Experte kann Ihre individuelle Situation prüfen und die notwendigen Schritte einleiten, um Ihren Anspruch zu sichern.

4. Kostet mich die Beratung etwas?

Wenn Sie Anspruch auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) haben, übernimmt das Arbeitsamt die Kosten für die Gründungsberatung zu 100 %. Das Erstgespräch ist in der Regel immer kostenlos.

Lass dich von einem „Nein“ nicht aufhalten. Du hast ein Recht auf Unterstützung. Wir zeigen dir, wie du es für deine Gründung nutzt.

Erfolgsgeschichte knapper Restanspruch für den Gründungszuschuss

Gründungszuschuss: Dein Weg in die Selbstständigkeit mit 23.000* erfolgreichen Gründern

Du hast lange genug in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt. Jetzt ist es an der Zeit, dass sich diese Investition für dich auszahlt. Dein Traum von der eigenen Existenzgründung ist zum Greifen nah. Die gute Nachricht: Mit dem Gründungszuschuss vom Arbeitsamt kannst du den Schritt in die Selbstständigkeit finanzieren. Doch der Weg ist oft steinig. Knackpunkte sind häufig:

  • Wirst du mit deiner Geschäftsidee wirklich erfolgreich sein?
  • Wie schreibst du einen Businessplan, der das Arbeitsamt überzeugt, den Gründungszuschuss zu bewilligen?
  • Und was, wenn der Antrag abgelehnt wird, weil du einen Fehler gemacht hast?

Diese Unsicherheiten können deine Motivation bremsen. Aber das muss nicht sein.

Wie das Insider-Wissen den Unterschied macht

Die Bewilligung deines Gründungszuschusses ist kein Glücksspiel. Sie folgt klaren, aber oft undurchsichtigen Regeln. Wir bei TONNIKUM® wissen, wie das Spiel funktioniert, denn unser Team bringt einzigartiges Insider-Wissen mit: Ein ehemaliger Mitarbeiter vom Arbeitsamt ist Teil unseres Gründercoachings. Er kennt die Spielregeln von der anderen Seite des Schreibtisches und bereitet dich optimal darauf vor.

Dein individueller Coaching-Plan: Passgenau und lückenlos

Unsere Vorbereitung ist so einzigartig wie deine Geschäftsidee. Basierend auf deinem konkreten Bedarf und der Anzahl der vom Arbeitsamt bewilligten Unterrichtseinheiten (UE), stellen wir dir aus insgesamt 15 Praxismodulen einen maßgeschneiderten Coaching-Plan zusammen. So liegt der Fokus genau auf dem, was du wirklich brauchst.
Sollten nicht genügend UE bewilligt werden, können die verbleibenden Module durch andere staatliche Beratungsprogramme gefördert werden, die bis zu 90 % der Beratungskosten übernehmen. So stellen wir sicher, dass deine Vorbereitung lückenlos ist.

Hier siehst du eine Übersicht möglicher Modulinhalte, aus denen dein individueller Coaching-Plan zusammengestellt werden kann:

AVGS Gründercoaching Module

Deine Module für den Erfolg – Flexibel und bedarfsgerecht:

Das AVGS Gründercoaching besteht aus bis zu 15 Maßnahmenblöcken. Der Inhalt ist flexibel und richtet sich stets nach deinem Anliegen und deinem konkreten Bedarf. Hier findest du eine Übersicht möglicher Modulinhalte, aus denen dein individueller Coaching-Plan zusammengestellt werden kann.

  • 1 Mindset – Die richtige Einstellung zum Unternehmertum

    Stärke deine innere Haltung, entwickle Resilienz und baue das Selbstvertrauen auf, das du als Unternehmer brauchst.
  • 2 Gründungsvorbereitung – Die ersten wichtigen Schritte

    Lerne die administrativen und rechtlichen Grundlagen kennen, um deine Gründung reibungslos zu starten.
  • 3 Du und Deine Idee – Potenzialanalyse und Geschäftsideenentwicklung

    Analysiere deine Stärken, verfeinere deine Geschäftsidee und finde deine einzigartige Positionierung am Markt.
  • 4 Businessplan – Konzeptbeschreibung

    Formuliere die Kernidee deines Unternehmens präzise und überzeugend für Partner und Finanzierer.
  • 5 Businessplan – Standortanalyse

    Finde den idealen Ort für dein Geschäft, basierend auf Markt, Zielgruppe und Wettbewerb.
  • 6 Businessplan – Wettbewerbs- & Konkurrenzanalyse

    Verstehe deine Mitbewerber, identifiziere deine Vorteile und entwickle eine Strategie, um dich abzuheben.
  • 7 Finanzierungsplanung – Kapitalbedarf und Finanzierungsquellen

    Ermittle, wie viel Geld du benötigst, und entdecke passende Förderprogramme und Finanzierungsoptionen.
  • 8 Finanzplanung – Liquidität und Rentabilität

    Lerne, deine Finanzen zu steuern, um dauerhaft zahlungsfähig und profitabel zu bleiben.
  • 9 Fördermittel – Zuschüsse und Darlehen für Gründer

    Informiere dich über staatliche Hilfen und Programme, die dir den Start erleichtern.
  • 10 Marketing – Strategien zur Kundenansprache

    Entwickle effektive Wege, um deine Zielgruppe zu erreichen und für dein Angebot zu begeistern.
  • 11 Vertrieb & Kundengewinnung – Effektive Wege zum Kunden

    Lerne, wie du potenzielle Kunden aktiv ansprichst, überzeugst und langfristig bindest.
  • 12 Organisation & Unternehmensführung – Strukturen und Prozesse

    Baue effiziente Strukturen auf und lerne, dein Unternehmen erfolgreich zu leiten.
  • 13 Steuern & Recht – Was du als Gründer wissen musst

    Erhalte einen Überblick über wichtige steuerliche und rechtliche Aspekte deiner Gründung.
  • 14 Das Bankgespräch – Erfolgreich Kapital akquirieren

    Bereite dich optimal auf Gespräche mit Banken vor, um deine Finanzierung zu sichern.
  • 15 Erlaubnisse, Genehmigungen, Antragsbegleitung – Bürokratie meistern

    Wir unterstützen dich bei allen notwendigen Anträgen und Genehmigungen für deinen reibungslosen Start.

Gründungszuschuss: Werde Teil der jährlich 23.000* Erfolge in Deutschland

In den vergangenen zwölf Monaten wurden in Deutschland 23.000 Gründungszuschüsse bewilligt.* Das ist die Chance, aus einer Zahl zu einem Teil der Erfolgsgeschichte zu werden. Wir unterstützen dich, damit du zu diesen Gründern gehörst.

Unser Gründer Markus Tonn wurde für seine unternehmerische Leistung ausgezeichnet. Dieses Know-how fließt in jeden Schritt deines Coachings ein, um dich auf deine Rolle als erfolgreicher Unternehmer vorzubereiten.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Arbeitsamt und Gründungszuschuss

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Der Gründungszuschuss richtet sich an alle, die Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben und eine hauptberufliche Selbstständigkeit beginnen möchten. Eine wichtige Voraussetzung ist, dass du bei Aufnahme der Tätigkeit noch Restanspruch von 150 Tage auf ALG I hast.

Kann das Coaching wirklich 100% kostenlos sein?

Ja, absolut. Wenn dir dein Arbeitsvermittler einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ausstellt, übernimmt die Agentur für Arbeit die Kosten zu 100%. Für dich ist das Coaching komplett kostenfrei.

Wie wird der Gründungszuschuss beantragt?

Der Antrag erfolgt über deine Sachbearbeiterin oder deinen Sachbearbeiter beim Arbeitsamt. Du benötigst einen überzeugenden Businessplan und eine professionelle Tragfähigkeitsanalyse.

Was passiert, wenn das Arbeitsamt nicht genügend Unterrichtseinheiten für mein Coaching bereitstellt?

Kein Problem. Unsere Coaching-Inhalte sind modular aufgebaut und können bei Bedarf durch weitere staatliche Förderprogramme ergänzt werden. So gibt es zum Beispiel die Möglichkeit, die restlichen Module über andere Zuschussprogramme fördern zu lassen, die bis zu 90 % der Kosten übernehmen. Wir beraten dich dazu gerne.

Dein Weg zum Erfolg beginnt hier

Lass deine wertvollen ALG I-Monate nicht ungenutzt verstreichen. Sichere dir das nötige Wissen, um deine Gründung zu finanzieren und deine Zukunft als erfolgreicher Unternehmer zu gestalten.

*Quelle: Agentur für Arbeit, Monatsbericht Juli 2025. In den letzten 12 Monaten wurden in 23.000 Fällen ein Gründungszuschuss gewährt.

Arbeitsamt Gründungszuschuss