Schlagwort: Gründungsberatung

10 Jahre Erfolg: Wie ein Businessplan eine Gründung rettete

☀️ Businessplan für Gründungsfinanzierung: Von der Finanzierungsfalle zum langjährigen Erfolg ☀️

Deine Leidenschaft zum Beruf machen – das ist der Traum vieler Gründer. Doch eine falsche Finanzierung kann diese Vision schnell beenden. Die Fallstudie von Marina G. aus Hamm zeigt, wie entscheidend professionelle Beratung ist, um von Anfang an die richtigen Weichen zu stellen und Fehler zu vermeiden, die deine Gründung gefährden könnten.


Businessplan Gründungsfinanzierung - TONNIKUM®

Auf einen Blick: Der Fall Marina G. aus Hamm

AspektStatus
AusgangslageEröffnung einer Tierphysiotherapie-Praxis
HerausforderungFehler im Businessplan und Finanzierungsantrag
Die LösungNeuerstellung der Unterlagen durch Experten
ErgebnisLangfristiger Erfolg der Praxis & bewilligtes Mikrodarlehen
Schlüssel zum ErfolgBetriebswirtschaftliche Expertise

Die Pain Points der Gründerin

Marina G. wollte ihre Leidenschaft für Tiere zum Beruf machen und eine eigene Praxis für Tierphysiotherapie gründen. Um ihre Startinvestitionen zu finanzieren, beantragte sie ein Mikrodarlehen der NRW.BANK über die lokale Wirtschaftsförderung.

Der von der Wirtschaftsförderung erstellte Businessplan und der Darlehensantrag wiesen jedoch erhebliche Form- und Rechenfehler auf. Diese hätten mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer sofortigen Ablehnung des Mikrodarlehens geführt. Marina G. besaß die fachliche Expertise als Tierphysiotherapeutin, aber ihr fehlten die notwendigen betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse, um die Fehler in den komplexen Antragsunterlagen zu erkennen. Sie war auf die Unterstützung Dritter angewiesen, die in diesem Fall nicht ausreichte. Die fehlerhaften Anträge stellten eine existenzielle Bedrohung für ihr gesamtes Gründungsprojekt dar.

Die Lösungsstrategie

Die Wirtschaftsförderung erkannte das Problem und empfahl Marina G. die Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Gründungsberater (uns). Die Beratung umfasste folgende Schritte:

  • Umfassende Analyse: Eine detaillierte Überprüfung aller Unterlagen enthüllte die gravierenden Formfehler und Rechenfehler, die das Vorhaben fast zum Scheitern gebracht hätten.
  • Neuerstellung des Businessplans: Der gesamte Businessplan wurde von Grund auf neu erstellt. Dabei wurden alle erforderlichen Kriterien der NRW.BANK akribisch erfüllt. Die Rentabilitäts- und Liquiditätsplanung wurde realistisch und nachvollziehbar dargestellt.
  • Gezielte Begleitung: Marina G. wurde nicht nur bei der Erstellung der Unterlagen, sondern auch während des gesamten Antragsprozesses eng begleitet. Alle Fragen wurden geklärt und eventuelle Rückfragen der Bank schnell und präzise beantwortet.

Das nachhaltige Ergebnis

Dank der professionellen Unterstützung wurden die Fehler in den Unterlagen behoben und der Antrag korrekt und überzeugend eingereicht.

Das Mikrodarlehen der NRW.BANK wurde bewilligt. Marina G. konnte ihre Praxis wie geplant eröffnen und die notwendigen Geräte und Räumlichkeiten finanzieren. Die strategische Beratung legte den Grundstein für den nachhaltigen Erfolg. Die Gründerin erlangte ein besseres Verständnis für ihre Finanzen, was ihr half, auch nach der Gründung rentabel zu wirtschaften.

Marina G. ist heute, zehn Jahre später, immer noch erfolgreich am Markt und schätzt die anfängliche Unterstützung als essenziell. Ihr O-Ton: „Ohne Ihre Hilfe wäre so einiges schiefgelaufen bei der Beantragung des Mikrodarlehens und bei der Eröffnung meiner Tierphysiotherapie-Praxis. Ich bin froh, dass Sie mich beraten konnten“ unterstreicht, wie wichtig diese Beratung für den langfristigen Erfolg war.

Lass uns deine Absicherung planen

Das Scheitern deiner Gründung ist keine Option – eine fehlende Absicherung hingegen schon. Wie Marina G. kannst auch du dich für den Fall der Fälle wappnen. Mit unserer Expertise sicherst du dir nicht nur die Finanzierung, sondern auch den Grundstein für deine langfristige Zukunft.


FAQ zur Businessplan Gründungsfinanzierung

1. Welche Rolle spielt der Businessplan bei der Finanzierung?

Der Businessplan ist dein zentrales Dokument bei Banken und Förderinstituten. Er beweist, dass deine Idee wirtschaftlich tragfähig ist und du deine Finanzen im Griff hast. Fehler in der Rentabilitäts- und Liquiditätsplanung können dazu führen, dass dein Antrag sofort abgelehnt wird.

2. Kann ein Berater die Finanzierung wirklich retten?

Ja, wie der Fall von Marina G. zeigt. Ein spezialisierter Gründungsberater erkennt Fehler, die du selbst nicht sehen würdest. Er sorgt dafür, dass deine Unterlagen nicht nur formal korrekt, sondern auch inhaltlich überzeugend sind, was die Erfolgschancen deiner Finanzierung drastisch erhöht.

3. Lohnt sich eine professionelle Beratung, auch wenn ich kostenlose Hilfe bekomme?

Absolut. Der Fall von Marina G. beweist, dass kostenlose Angebote nicht immer die nötige Qualität liefern, um eine komplexe Finanzierung sicherzustellen. Die Investition in einen Experten zahlt sich langfristig aus, da sie die Weichen für den Erfolg stellt und dich vor existenziellen Fehlern schützt.

Dein Businessplan für die Gründungsfinanzierung mit TONNIKUM®

Absicherung im Misserfolg: Wie ein Gründungsberater 12.000 € mehr Arbeitslosengeld sicherte

☀️ Task-Force: Volles Arbeitslosengeld nach gescheiterter Gründung ☀️


Die Ausgangslage: Was, wenn die Gründung scheitert?

Die Angst vor einem finanziellen Absturz ist eine der größten Sorgen bei Gründern. Doch die Fallstudie von Martin K. aus Münster zeigt, dass vorausschauende Planung auch dann hilft, wenn die Vision nicht aufgeht. Im Rahmen der Gründungsberatung wurde ihm der Gründungszuschuss in maximaler Höhe von 2.500 € zzgl. 300 € monatlich empfohlen und erfolgreich beantragt, ebenso wie der Abschluss der freiwilligen Arbeitslosenversicherung. Seine Geschichte beweist, dass ein Misserfolg nicht das Ende sein muss, sondern dank richtiger Absicherung sogar zu einem finanziellen Polster führen kann.


Arbeitslosengeld nach Gründung - TONNIKUM® Erfolgsgeschichte

Auf einen Blick: Der Fall Martin K. aus Münster

AspektStatus
AusgangslageFreiberuflicher Unternehmensberater
HerausforderungEinnahmen blieben aus, finanzielle Unsicherheit
Die LösungKorrektur einer Fehlberechnung der Agentur für Arbeit
Ergebnis12.000 € mehr Arbeitslosengeld gesichert
Schlüssel zum ErfolgSpezialwissen über Sozialrecht & interne Abläufe

Die Pain Points des Gründers

Trotz umfassender Vorbereitung und anfänglicher Aufträge blieben die Einnahmen nach rund einem dreiviertel Jahr aus, was Martin K. zwang, sich erneut arbeitslos zu melden. Dieser unerwartete Rückschlag war nicht nur eine persönliche Enttäuschung, sondern stürzte ihn in eine finanzielle Krise. Martin K. war sich der Möglichkeiten zur Absicherung nicht bewusst und ging davon aus, dass er lediglich einen geringen, fiktiven Arbeitslosengeldanspruch haben würde.

Die Lösungsstrategie

Als Martin K. sich bei der Agentur für Arbeit Münster arbeitslos meldete, griff das vorausschauende Konzept. Die zuvor getroffene Empfehlung, die freiwillige Arbeitslosenversicherung abzuschließen, zahlte sich aus. Doch die Leistungsabteilung der Agentur für Arbeit Münster machte eine Fehlberechnung.

Eine detaillierte Analyse ergab, dass Martin K. noch einen Restanspruch von fast zwei Jahren aus seiner vorherigen Beschäftigung hatte. Da er über 55 Jahre alt war, hatte er Anrecht auf die Verlängerung des Arbeitslosengeldes. Dieses spezielle Wissen über die korrekte Antragstellung war nur möglich, da ein ehemaliger Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit Teil des Beraterteams ist.

Durch die fachkundige Verhandlung mit der Agentur für Arbeit wurde der Restanspruch genutzt und mit einem deutlich höheren monatlichen Betrag verrechnet.

Das nachhaltige Ergebnis

Dank der Intervention wurde der Auszahlungsbetrag korrigiert. Der Differenzbetrag belief sich auf 500 € pro Monat. Über die Anspruchsdauer von fast zwei Jahren summierte sich dies zu einem Mehrwert von 12.000 €.

Die strategische Nutzung des Arbeitslosengeldanspruchs ermöglichte es Martin K., die Zeit bis zu seiner Altersrente lückenlos finanziell abzusichern. Ohne diese Maßnahme wäre eine Versorgungslücke entstanden. Dieser Fall beweist, dass eine spezialisierte Gründungsberatung auch dann hilft, wenn die Gründung scheitert. Die Beratung sicherte nicht nur die Finanzen, sondern schuf auch die Basis für einen sorgenfreien Übergang in den Ruhestand.


Lassen Sie uns Ihre Absicherung planen.

Das Scheitern deiner Gründung ist keine Option – eine fehlende Absicherung hingegen schon. Wie Martin K. kannst auch du dich für den Fall der Fälle wappnen. Mit unserem Spezialwissen sicherst du dich nicht nur für heute, sondern auch für deine Zukunft ab.


FAQ zur Absicherung von Gründern

1. Was ist die freiwillige Arbeitslosenversicherung und warum ist sie wichtig?

Die freiwillige Arbeitslosenversicherung sichert dich als Selbstständigen für den Fall ab, dass du wieder arbeitslos wirst. Du zahlst monatlich einen Beitrag und hast bei Bedarf Anspruch auf Arbeitslosengeld. Sie ist entscheidend, um nach einer gescheiterten Gründung nicht in eine finanzielle Notlage zu geraten.

2. Kann mein Anspruch auf Arbeitslosengeld nach einer gescheiterten Gründung verfallen?

Ja, dein Anspruch kann verfallen. Ein häufiger Fehler ist jedoch die Annahme, der Anspruch sei komplett verloren. Dein Anspruch auf Arbeitslosengeld bleibt bis zu vier Jahre lang erhalten. Expertenwissen ist hier entscheidend, um zu prüfen, ob noch Restansprüche vorhanden sind und wie diese strategisch genutzt werden können. Denn obwohl der Gründungszuschuss sich in der Höhe am Arbeitslosengeld orientiert, ist er kein Verbrauch deines ursprünglichen Anspruchs, der dir zuvor im Bewilligungsbescheid zuerkannt wurde.

3. Warum ist das Alter ein Faktor für den Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Für Arbeitnehmer über 50 Jahren gibt es erweiterte Regelungen beim Bezug von Arbeitslosengeld. Die Anspruchsdauer kann sich verlängern. Unsere Experten kennen diese spezifischen Regelungen und können sicherstellen, dass auch Restansprüche optimal genutzt werden, um eine Versorgungslücke zu schließen.

4. Kann mir ein Gründungsberater auch bei einem Rückschlag helfen?

Absolut. Eine professionelle Gründungsberatung ist nicht nur für den Start da. Sie bietet auch eine wichtige Absicherung, falls die Gründung nicht läuft wie geplant. Ein spezialisierter Berater kann dir bei der strategischen Planung helfen und sicherstellen, dass du im Notfall abgesichert bist.

Arbeitslosengeld nach Gründung mit TONNIKUM®

Verweigerung von Gründungsunterstützung? Wie eine Gründerin für ihr Recht kämpfte

☀️ Eine Erfolgsgeschichte: AVGS abgelehnt und mit der TONNIKUM®-Strategie zum Erfolg ☀️

Die Ausgangssituation: Ein Nein ohne Begründung

Die hochmotivierte Gründerin Bianca aus Siegen kam völlig verzweifelt auf uns zu. Sie hatte eine überzeugende Geschäftsidee, brauchte aber finanzielle Unterstützung und Coaching, um den Sprung in die Selbstständigkeit zu wagen. Ihr zuständiger Arbeitsvermittler verweigerte ihr jedoch jede Hilfe, einschließlich des obligatorischen AVGS-Coaching-Gutscheins und des Gründungszuschusses. Seine Begründung: Sie sei „bestens vermittelbar“.

AVGS abgelehnt - Frau kämpft für ihren AVGS-Gutschein vor der Arbeitsagentur

Auf einen Blick: Der Fall Bianca

AspektStatus
AusgangslageHochmotivierte Gründerin sucht Unterstützung
HerausforderungAVGS-Gutschein und Gründungszuschuss verweigert
Die LösungAkteneinsicht und schriftliche Begründung erzwungen
ErgebnisBeide Förderungen nach Einspruch bewilligt
Schlüssel zum ErfolgFür das eigene Recht kämpfen & strategische Beratung

Die Hürde: Ein bürokratisches Stoppschild 🛑

Diese Aussage warf Fragen auf. Bei unserer Prüfung stellte sich heraus, dass die Gründerin in der Tat keine qualifizierten Vermittlungsvorschläge mit Rechtsfolgen erhalten hatte. Es gab also keine nachweisliche Grundlage für die Behauptung, sie sei leicht in eine Anstellung zu vermitteln. Der Arbeitsvermittler blockierte ihren Weg in die Selbstständigkeit ohne eine fundierte Basis, was für die Gründerin eine Sackgasse darstellte.

Die Lösung: Akteneinsicht und schriftliche Begründung erzwingen

Statt das „Nein“ einfach zu akzeptieren, entschieden wir uns für eine strategische Eskalation. Unser Vorgehen war klar und zielgerichtet:

  1. Wir forderten den Arbeitsvermittler schriftlich auf, seine Behauptung, die Gründerin sei „bestens vermittelbar“, detailliert und nachvollziehbar zu begründen.
  2. Gleichzeitig verlangten wir Akteneinsicht.

Diese Vorgehensweise hat einen entscheidenden Effekt: Sie zieht nicht nur die Teamleitung, sondern oft auch die Bereichsleitung der Agentur für Arbeit in den Fall hinein. Der Fall wurde somit auf einer höheren Ebene neu bewertet.

Das Ergebnis: Das Recht auf Unterstützung durchgesetzt

Die Strategie war ein voller Erfolg. Angesichts unserer konsequenten Forderungen und der fehlenden Beweise für die „Vermittelbarkeit“ wurde der Fall der Gründerin neu bewertet. Sie erhielt nicht nur den AVGS-Gutschein für ein Gründercoaching, sondern auch den begehrten Gründungszuschuss für die finanzielle Absicherung ihrer ersten Schritte.

Die Lehre: Stehen Sie für Ihr Recht ein

Der Fall dieser Gründerin zeigt eindrucksvoll: Ein „Nein“ der Arbeitsagentur ist nicht immer das Ende. Wenn die Begründung fehlt, lohnt es sich, hartnäckig zu bleiben und die richtigen Hebel in Bewegung zu setzen. Oft sind es nicht die Gesetze, die den Weg versperren, sondern die internen Abläufe. Mit dem richtigen Wissen können Sie diese Hürden überwinden und sich das sichern, was Ihnen zusteht.

AVGS abgelehnt? Die Arbeitsagentur sagt Nein? Das müssen Sie nicht akzeptieren.

Biancas Geschichte beweist: Sie haben ein Recht auf Unterstützung. Lassen Sie sich nicht von der Bürokratie einschüchtern. Mit einem Experten an Ihrer Seite, der die internen Abläufe kennt, setzen Sie Ihren Anspruch durch.

FAQ zu Gründungsförderung durch die Arbeitsagentur

1. Ist es üblich, dass die Arbeitsagentur Gründungsunterstützung verweigert?

Ja, das kann passieren, auch wenn Sie einen Anspruch haben. Die Begründung „bestens vermittelbar“ wird oft verwendet, um den Weg in die Selbstständigkeit zu blockieren. In solchen Fällen ist es wichtig, die genaue Rechtslage zu kennen und zu wissen, wie man die Begründung des Vermittlers anfechten kann.

2. Was bedeutet es, Akteneinsicht zu fordern?

Akteneinsicht ist ein strategischer Schritt. Sie zwingen die Arbeitsagentur, die Basis ihrer Entscheidung offenzulegen. Da die Entscheidung oft nicht auf fundierten Beweisen, sondern auf einer subjektiven Einschätzung beruht, gerät die Behörde in Erklärungsnot. Das erhöht den Druck und führt oft zu einer Neubewertung Ihres Falles.

3. Kann ich auch dann noch ein AVGS-Coaching bekommen, wenn mein Vermittler Nein gesagt hat?

Absolut. Der Fall von Bianca zeigt, dass ein „Nein“ nicht das Ende ist. Mit der richtigen Strategie und dem Wissen über Ihre Rechte können Sie einen Widerspruch einlegen und das Verfahren auf eine höhere Ebene bringen. Es kommt darauf an, die richtigen Schritte zu kennen, um Ihren Anspruch durchzusetzen.

4. Welche Rolle spielt Gründungsberatung in solchen Fällen?

Ein erfahrener Gründungsberater kennt nicht nur die formalen Abläufe und Gesetze, sondern auch die informellen Spielregeln innerhalb der Behörde. Unser entscheidender Vorteil: Wir beschäftigen einen ehemaligen Mitarbeiter der Arbeitsagentur, der die internen Prozesse und Kniffe aus erster Hand kennt. So helfen wir Ihnen, die Situation rechtlich einzuschätzen, die passende Strategie zu entwickeln und die Kommunikation mit der Arbeitsagentur zu führen, um sich das zu sichern, was Ihnen zusteht.

AVGS abgelehnt – Mit TONNIKUM® zum Erfolg.

Vom Autoteile-Onlineshop zum Erfolg: Wie Sebastian mit Gründungsberatung und Mikrodarlehen die Bank umging

☀️ Mikrodarlehen Gründungsberatung & Eingliederungszuschuss als Gamechanger ☀️

Die Ausgangslage: Ein Traum, der fast platzte

Sebastian R. aus Ahlen, ist ein Autoteile-Enthusiast durch und durch. Seine große Vision: ein eigener Onlineshop für Autoteile. Um wettbewerbsfähig zu sein, wusste er, dass er einen ordentlichen Lagerbestand benötigte, den er ursprünglich auf rund 75.000 € schätzte.

Mikrodarlehen Gründungsberatung - Mann steht am Scheideweg zwischen Bankkredit und Mikrodarlehen

Auf einen Blick: Der Fall Sebastian

AspektStatus
AusgangslageTraum von einem Onlineshop für Autoteile
HerausforderungBankkredit abgelehnt wegen fehlendem Eigenkapital
Die LösungKombination aus Eingliederungszuschuss und Mikrodarlehen
ErgebnisFinanzierung von 50.000 € gesichert, Onlineshop erfolgreich gestartet
Schlüssel zum ErfolgProfessionelle Gründungsberatung mit Spezialwissen

Wie die meisten Gründer versuchte Sebastian, sein Vorhaben über einen klassischen Bankkredit zu finanzieren. Doch das Ergebnis war eine kalte Dusche: Sein Antrag wurde abgelehnt. Der Grund war der häufigste bei jungen Unternehmen – er hatte nicht genügend Eigenkapital, um die Bank zu überzeugen und die geforderten Sicherheiten zu stellen.

In dieser verzweifelten Situation kam Sebastian zu uns in die Gründungsberatung. Wir analysierten seine Lage und wussten, dass ein traditioneller Kredit nicht in Frage kommen würde. Stattdessen empfahlen wir ihm eine zweifache Strategie:

  1. Den Kapitalbedarf senken: Wir halfen Sebastian dabei, seinen Businessplan zu optimieren. Der entscheidende Punkt war, in den ersten beiden Jahren Mitarbeiter einzustellen, die über einen sogenannten Eingliederungszuschuss der Agentur für Arbeit gefördert wurden. Dieser Zuschuss reduziert die Lohnkosten erheblich und senkte somit den gesamten Kapitalbedarf des Start-ups.
  2. Die passende Finanzierung finden: Durch die Reduzierung der Personalkosten sank der gesamte Kapitalbedarf von 75.000 € auf nur noch 50.000 €. Jetzt passte eine andere, weniger bekannte Option perfekt: das Mikrodarlehen NRW. Dieses spezielle Darlehen der Gründungsberatung NRW ist ideal für Gründer, die keine Sicherheiten vorweisen können. Stattdessen wird die Finanzierung an eine begleitende Beratung geknüpft.

Für Sebastian war das die perfekte Lösung. Er brauchte keinen großen Kredit mehr, und das Mikrodarlehen reichte aus, um den reduzierten Kapitalbedarf von 50.000 € zu decken.

Das Ergebnis: Die Vision wird Realität

Mit dem bewilligten Mikrodarlehen konnte Sebastian seinen Lagerbestand aufbauen und seinen Onlineshop erfolgreich starten. Die begleitende Beratung und die finanzielle Unterstützung durch den Eingliederungszuschuss halfen ihm, die anfänglichen Herausforderungen sicher zu meistern und seine Liquidität zu sichern.

Heute läuft sein Geschäft und er liefert Autoteile an Kunden in ganz Deutschland. Sebastians Geschichte ist ein eindrucksvolles Beispiel dafür, dass man auch nach einem Rückschlag nicht aufgeben sollte. Manchmal ist die beste Lösung nicht die offensichtlichste, sondern eine Kombination aus cleverer Planung und dem Wissen um die richtigen Fördermöglichkeiten.

Die Bank sagt Nein? Das muss nicht das Ende sein.

Die Geschichte von Sebastian zeigt: Oft ist die beste Lösung nicht die offensichtlichste. Mit dem richtigen Wissen über Fördermittel und einem cleveren Plan finden Sie einen Weg, Ihre Vision zu verwirklichen.

Lassen Sie uns Ihre Finanzierung sichern.

FAQ zur Unternehmensfinanzierung Mikrodarlehen Gründungsberatung

Was ist ein Mikrodarlehen?

Ein Mikrodarlehen ist ein kleiner Kredit für Existenzgründer, der sich typischerweise im Bereich von 5.000 € bis 25.000 € bewegt. Anders als bei einem Bankkredit sind die Anforderungen an Eigenkapital und Sicherheiten oft geringer. Stattdessen sind sie meist an eine begleitende Beratung oder ein Coaching geknüpft, was sie für Gründer in der Frühphase sehr attraktiv macht.

Kann ich ein Mikrodarlehen bekommen, wenn die Bank mich abgelehnt hat?

Ja. Ein Mikrodarlehen ist genau für Gründer gedacht, die nicht die Sicherheiten für einen traditionellen Bankkredit aufbringen können. Die Ablehnung durch eine Bank ist daher kein Ausschlusskriterium. Wichtiger sind ein überzeugender Businessplan und eine professionelle Begleitung, die das Ausfallrisiko für den Darlehensgeber minimiert.

Was ist ein Eingliederungszuschuss und wie hilft er bei der Gründung?

Der Eingliederungszuschuss ist eine staatliche Förderung der Arbeitsagentur, die einen Teil der Lohnkosten von Mitarbeitern für eine bestimmte Zeit übernimmt. Die Höhe und Dauer des Zuschusses können individuell ausgehandelt werden.
Viele Arbeitgeber fühlen sich anfangs unwohl dabei, im Antrag eine „Minderleistung“ oder „fachliche Defizite“ des neuen Mitarbeiters anzugeben – doch genau das ist die offizielle Sprachregelung der Arbeitsagentur, um diese Förderung zu begründen. Es ist keine Kritik am Mitarbeiter, sondern die einzige Möglichkeit, den Zuschuss zu erhalten.
Unsere Berater helfen Gründern, diese Punkte im Antrag professionell und präzise zu formulieren. In Sebastians Fall hat dieser Zuschuss den Kapitalbedarf so weit gesenkt, dass das Mikrodarlehen ausreichte und kein großer Bankkredit mehr nötig war. Das ist ein cleverer Weg, die Liquidität in der Startphase zu sichern.

Wo finde ich Hilfe, um Fördermittel zu beantragen?

Die Suche und Beantragung von Fördermitteln ist komplex. Ein qualifizierter Gründungsberater mit Erfahrung im Bereich staatlicher Förderungen kann Ihnen den Weg ebnen. Er kennt die Spielräume und die richtigen Ansprechpartner, um Ihre Finanzierung zu sichern. Das ist der Schlüssel, um die „Finanzierungsfalle“ zu umgehen und den Traum von der Selbstständigkeit zu verwirklichen.

Mikrodarlehen Gründungsberatung