Schlagwort: Arbeitsagentur

Verweigerung von Gründungsunterstützung? Wie eine Gründerin für ihr Recht kämpfte

☀️ Eine Erfolgsgeschichte: AVGS abgelehnt und mit der TONNIKUM®-Strategie zum Erfolg ☀️

Die Ausgangssituation: Ein Nein ohne Begründung

Die hochmotivierte Gründerin Bianca aus Siegen kam völlig verzweifelt auf uns zu. Sie hatte eine überzeugende Geschäftsidee, brauchte aber finanzielle Unterstützung und Coaching, um den Sprung in die Selbstständigkeit zu wagen. Ihr zuständiger Arbeitsvermittler verweigerte ihr jedoch jede Hilfe, einschließlich des obligatorischen AVGS-Coaching-Gutscheins und des Gründungszuschusses. Seine Begründung: Sie sei „bestens vermittelbar“.

AVGS abgelehnt - Frau kämpft für ihren AVGS-Gutschein vor der Arbeitsagentur

Auf einen Blick: Der Fall Bianca

AspektStatus
AusgangslageHochmotivierte Gründerin sucht Unterstützung
HerausforderungAVGS-Gutschein und Gründungszuschuss verweigert
Die LösungAkteneinsicht und schriftliche Begründung erzwungen
ErgebnisBeide Förderungen nach Einspruch bewilligt
Schlüssel zum ErfolgFür das eigene Recht kämpfen & strategische Beratung

Die Hürde: Ein bürokratisches Stoppschild 🛑

Diese Aussage warf Fragen auf. Bei unserer Prüfung stellte sich heraus, dass die Gründerin in der Tat keine qualifizierten Vermittlungsvorschläge mit Rechtsfolgen erhalten hatte. Es gab also keine nachweisliche Grundlage für die Behauptung, sie sei leicht in eine Anstellung zu vermitteln. Der Arbeitsvermittler blockierte ihren Weg in die Selbstständigkeit ohne eine fundierte Basis, was für die Gründerin eine Sackgasse darstellte.

Die Lösung: Akteneinsicht und schriftliche Begründung erzwingen

Statt das „Nein“ einfach zu akzeptieren, entschieden wir uns für eine strategische Eskalation. Unser Vorgehen war klar und zielgerichtet:

  1. Wir forderten den Arbeitsvermittler schriftlich auf, seine Behauptung, die Gründerin sei „bestens vermittelbar“, detailliert und nachvollziehbar zu begründen.
  2. Gleichzeitig verlangten wir Akteneinsicht.

Diese Vorgehensweise hat einen entscheidenden Effekt: Sie zieht nicht nur die Teamleitung, sondern oft auch die Bereichsleitung der Agentur für Arbeit in den Fall hinein. Der Fall wurde somit auf einer höheren Ebene neu bewertet.

Das Ergebnis: Das Recht auf Unterstützung durchgesetzt

Die Strategie war ein voller Erfolg. Angesichts unserer konsequenten Forderungen und der fehlenden Beweise für die „Vermittelbarkeit“ wurde der Fall der Gründerin neu bewertet. Sie erhielt nicht nur den AVGS-Gutschein für ein Gründercoaching, sondern auch den begehrten Gründungszuschuss für die finanzielle Absicherung ihrer ersten Schritte.

Die Lehre: Stehen Sie für Ihr Recht ein

Der Fall dieser Gründerin zeigt eindrucksvoll: Ein „Nein“ der Arbeitsagentur ist nicht immer das Ende. Wenn die Begründung fehlt, lohnt es sich, hartnäckig zu bleiben und die richtigen Hebel in Bewegung zu setzen. Oft sind es nicht die Gesetze, die den Weg versperren, sondern die internen Abläufe. Mit dem richtigen Wissen können Sie diese Hürden überwinden und sich das sichern, was Ihnen zusteht.

AVGS abgelehnt? Die Arbeitsagentur sagt Nein? Das müssen Sie nicht akzeptieren.

Biancas Geschichte beweist: Sie haben ein Recht auf Unterstützung. Lassen Sie sich nicht von der Bürokratie einschüchtern. Mit einem Experten an Ihrer Seite, der die internen Abläufe kennt, setzen Sie Ihren Anspruch durch.

FAQ zu Gründungsförderung durch die Arbeitsagentur

1. Ist es üblich, dass die Arbeitsagentur Gründungsunterstützung verweigert?

Ja, das kann passieren, auch wenn Sie einen Anspruch haben. Die Begründung „bestens vermittelbar“ wird oft verwendet, um den Weg in die Selbstständigkeit zu blockieren. In solchen Fällen ist es wichtig, die genaue Rechtslage zu kennen und zu wissen, wie man die Begründung des Vermittlers anfechten kann.

2. Was bedeutet es, Akteneinsicht zu fordern?

Akteneinsicht ist ein strategischer Schritt. Sie zwingen die Arbeitsagentur, die Basis ihrer Entscheidung offenzulegen. Da die Entscheidung oft nicht auf fundierten Beweisen, sondern auf einer subjektiven Einschätzung beruht, gerät die Behörde in Erklärungsnot. Das erhöht den Druck und führt oft zu einer Neubewertung Ihres Falles.

3. Kann ich auch dann noch ein AVGS-Coaching bekommen, wenn mein Vermittler Nein gesagt hat?

Absolut. Der Fall von Bianca zeigt, dass ein „Nein“ nicht das Ende ist. Mit der richtigen Strategie und dem Wissen über Ihre Rechte können Sie einen Widerspruch einlegen und das Verfahren auf eine höhere Ebene bringen. Es kommt darauf an, die richtigen Schritte zu kennen, um Ihren Anspruch durchzusetzen.

4. Welche Rolle spielt Gründungsberatung in solchen Fällen?

Ein erfahrener Gründungsberater kennt nicht nur die formalen Abläufe und Gesetze, sondern auch die informellen Spielregeln innerhalb der Behörde. Unser entscheidender Vorteil: Wir beschäftigen einen ehemaligen Mitarbeiter der Arbeitsagentur, der die internen Prozesse und Kniffe aus erster Hand kennt. So helfen wir Ihnen, die Situation rechtlich einzuschätzen, die passende Strategie zu entwickeln und die Kommunikation mit der Arbeitsagentur zu führen, um sich das zu sichern, was Ihnen zusteht.

AVGS abgelehnt – Mit TONNIKUM® zum Erfolg.

Ein „Nein“ ist nicht das Ende: Wie Melanie ihr Recht auf Gründungszuschuss durchsetzte

☀️ knapper Restanspruch für den Gründungszuschuss ☀️

Melanie wagt den Sprung: Ein Lichtblick für Arbeitslose mit geringem Restanspruch auf Arbeitslosengeld

Vom Angestellten zum Arbeitslosen: Ein Traum von Selbstständigkeit

Melanies Zeit lief ab – und die Arbeitsagentur lehnte ab. Mit nur noch 156 verbleibenden Tagen auf Arbeitslosengeld drohte ihr Traum, als Kosmetikerin aus Mainz, durch den Rost der Bürokratie zu fallen. Doch Melanie gab nicht auf. Ihre Geschichte zeigt, wie man sich mit dem richtigen Wissen und einem cleveren Schachzug gegen alle Widerstände durchsetzt.

Erfolgsgeschichte Gründungszuschuss knapper Restanspruch - AVGS Gründungscoaching

Auf einen Blick: Der Fall Melanie

AspektStatus
AusgangslageNur noch 156 Tage Restanspruch auf ALG I
HerausforderungDrohender Verlust des Gründungszuschusses
Die LösungGezielte Unterbrechung der ALG-I-Auszahlung
ErgebnisAntrag auf Gründungszuschuss bewilligt
Schlüssel zum ErfolgAVGS-Gründungscoaching mit Expertise aus der Arbeitsagentur

Das Problem: Ein Wettlauf gegen die Zeit und die Bürokratie

Einen professionellen Businessplan zu erstellen, ist nicht in wenigen Tagen gemacht. Melanie drohte, die Frist zu verpassen und damit ihre Chance auf den Gründungszuschuss zu verlieren. In dieser Situation ist man oft auf die Beratung der Arbeitsagentur angewiesen. Doch die Realität zeigt: Viele Arbeitsvermittler haben oft wenig Interesse daran, unkonventionelle Lösungen zu suchen oder kennen die Spielräume gar nicht. Sie konzentrieren sich eher auf die Vermittlung in reguläre Anstellungsverhältnisse, auch wenn diese nicht immer die besten Möglichkeiten bieten.

Die Lösung: Ein cleverer Trick und der Weg in die Selbstständigkeit

Hier kam die zündende Idee von einem unserer Coaches, einem ehemaligen Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit. Er kannte die internen Abläufe und wusste, wie man die Frist geschickt umgehen konnte: Melanie setzte die Auszahlung ihres Arbeitslosengeldes für wenige Tage aus.

Genauer gesagt, stoppte sie die Zahlung bei 153 Tagen Restanspruch. Das verschaffte ihr die nötige Zeit, um in Ruhe ein Coaching zu absolvieren, ihren Businessplan auszuarbeiten und alle nötigen Unterlagen zusammenzustellen – ohne dass die wertvolle Frist weiter schrumpfte.

Der Durchbruch: Eine Erfolgsgeschichte gegen alle Widerstände

Nachdem Melanie alle Vorbereitungen mit Hilfe eines AVGS Gründungscoachings abgeschlossen hatte, aktivierte sie die Auszahlung ihres Arbeitslosengeldes wieder und reichte kurz darauf den Antrag für den Gründungszuschuss ein. Ihr Antrag wurde bewilligt.

Heute ist Melanie eine erfolgreiche Kosmetikerin mit einem florierenden Geschäft. Ihr Fall ist ein leuchtendes Beispiel dafür, wie man sich gegen bürokratische Widerstände durchsetzen kann. Es zeigt, dass es für Arbeitslose mit geringem Restanspruch sehr wohl gute Möglichkeiten gibt, eine neue berufliche Laufbahn zu beginnen – auch wenn die Arbeitsagentur diese Wege oft nicht proaktiv anbietet.

Die Lehre aus Melanies Fall: Ein Appell an Selbsthilfe und Kreativität

Melanies Geschichte ist ein Aufruf an alle Arbeitslosen, die in einer ähnlichen Situation stecken: Gib nicht auf, nur weil die verbleibende Zeit knapp wird. Manchmal muss man die Regeln selbst in die Hand nehmen und nach kreativen Lösungen suchen.

FAQ zum Thema „Knapper Restanspruch Gründungszuschuss“

1. Was ist ein knapper Restanspruch?

Der Restanspruch ist die verbleibende Dauer, für die Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG I) haben. Wenn dieser Anspruch unter 150 Tagen liegt, kann dies die Beantragung des Gründungszuschusses gefährden. Denn die Arbeitsagentur verlangt, dass zum Zeitpunkt der Aufnahme der Selbstständigkeit noch mindestens 150 Tage Restanspruch bestehen.

2. Kann die Frist verlängert werden?

Die Frist selbst kann nicht einfach verlängert werden. Die Möglichkeit besteht jedoch, die Auszahlung des Arbeitslosengeldes für einen kurzen Zeitraum zu unterbrechen. Dieser sogenannte „Pause-Trick“ kann den Anspruch um wertvolle Tage verschieben und die Voraussetzungen für den Gründungszuschuss erhalten.

3. Wie gehe ich vor, wenn ich nur noch wenige Tage Restanspruch habe?

Sie sollten unverzüglich mit einem erfahrenen Gründungsberater sprechen, der sich mit den Feinheiten des Sozialrechts auskennt. Ein solcher Experte kann Ihre individuelle Situation prüfen und die notwendigen Schritte einleiten, um Ihren Anspruch zu sichern.

4. Kostet mich die Beratung etwas?

Wenn Sie Anspruch auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) haben, übernimmt das Arbeitsamt die Kosten für die Gründungsberatung zu 100 %. Das Erstgespräch ist in der Regel immer kostenlos.

Lass dich von einem „Nein“ nicht aufhalten. Du hast ein Recht auf Unterstützung. Wir zeigen dir, wie du es für deine Gründung nutzt.

Erfolgsgeschichte knapper Restanspruch für den Gründungszuschuss