
Der häufigste Weg aus dem ALG-II-Bezug ist oft der Schritt nach vorne in die Selbstständigkeit. Das Einstiegsgeld, der Investitionszuschuss von bis zu 5.000 € und das AVGS-Gründungscoaching sind dabei hilfreiche unterstützende Maßnahmen vom Jobcenter. Doch an diese zu gelangen ist für Gründungswillige aus dem Bürgergeldbezug eine echte Hürde. Dein Jobcenter möchte von der Tragfähigkeit deiner Idee und von dir überzeugt werden.
Genau hier setzt unser AVGS-Gründungscoaching an: Mit dem echten Wissen eines ehemaligen Arbeitsamtsmitarbeiters wissen wir, wie die Arbeitsvermittler ticken und wie diese positiv entscheiden. Wir erarbeiten mit dir ein Konzept, das die Tragfähigkeitsanalyse mit Bravour meistert und bereiten dich optimal auf das Gespräch mit deinem Arbeitsvermittler vor.
Wie klingt das für dich? Wollen wir ins Gespräch kommen und auch dich aus der Arbeitslosigkeit katapultieren? „Dann mach’s jetzt klar und sicher“:
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KURZ & KNAPP zum Einstiegsgeld & Investitionszuschuss
Bedingungen Einstiegsgeld
Die Bedingungen für das Einstiegsgeld sind im Wesentlichen zwei: Du musst arbeitslos sein und deine Selbstständigkeit als hauptberufliche Tätigkeit ausüben. Die Höhe des Einstiegsgeldes ist flexibel, aber der Mindestbetrag liegt bei deinem aktuellen ALG II-Regelsatz. Zusätzlich kann dir dein Jobcenter einen Zuschlag von bis zu 100% gewähren, zum Beispiel, wenn deine Idee besonders innovativ ist oder du eine Familie hast. Der Zuschuss kann bis zu 24 Monate gezahlt werden.
Bedingungen für den Investitionszuschuss
- ALG II-Bezug: Du musst Bürgergeld (ALG II) beziehen und deine Selbstständigkeit als hauptberufliche Tätigkeit starten.
- Tragfähige Geschäftsidee: Dein Jobcenter muss davon überzeugt sein, dass deine Geschäftsidee langfristig erfolgreich ist und deine Hilfebedürftigkeit beendet.
- Bedarf nachweisen: Der Zuschuss ist für die Anschaffung von betriebsnotwendigen Sachgütern gedacht. Dazu gehören zum Beispiel ein Laptop, spezielle Maschinen, Werkzeuge oder die erste Büroausstattung. Du musst dem Jobcenter genau aufzeigen, wofür du das Geld benötigst.
- Einmalige Förderung: Der Zuschuss ist eine einmalige Leistung von bis zu 5.000 € und dient der direkten Förderung deines Starts.
Wichtig ist: Der Investitionszuschuss ist eine sogenannte Ermessensleistung des Jobcenters. Das bedeutet, es gibt keinen Rechtsanspruch darauf. Ein gut vorbereiteter Businessplan und die professionelle Unterstützung durch unser Coaching, das auch das Insider-Wissen eines ehemaligen Jobcenter-Mitarbeiters beinhaltet, können deine Chancen auf eine Bewilligung deutlich erhöhen.
Checke kurz erstmal Dein Einstiegsgeld-Potential aus der Arbeitslosigkeit
Dein Einstiegsgeld- & Fördermittelrechner
Finde heraus, welche finanzielle Unterstützung dir zustehen könnte. Die Ergebnisse sind Schätzungen.
Deine mögliche Förderung
Einstiegsgeld (geschätzt): 0,00 €
Investitionszuschuss (bis zu): 0,00 €
Gesamtförderung (geschätzt): 0,00 €
Warum unser AVGS Gründungscoaching?
Die größten Hürden sind oft die fehlende Erfahrung mit Businessplänen und die Unsicherheit, wie man das Jobcenter überzeugt. Genau hier setzt unser AVGS Gründungscoaching an. Wir helfen dir dabei, einen überzeugende Tragfähigkeitsanalyse zu erstellen, der das Jobcenter von deiner Idee begeistert. Wir bereiten dich optimal auf die Gespräche vor und zeigen dir, wie du dein Vorhaben erfolgreich präsentierst. Das folgende AVGS Gründungscoaching bereitet Dich optimal auf die Spielregeln der Selbstständigkeit vor. Es beinhaltet bewerte Methoden vom Insider – nutze diese!.
Unsere Expertise seit 30 Jahren – TONNIKUM® überzeugt mit Beweisen
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FAQ – Häufig gestellte Fragen rund um das Einstiegsgeld
Das Einstiegsgeld ist eine zusätzliche Förderung, die ich vom Jobcenter erhalten kann, wenn ich mich aus der Arbeitslosigkeit (ALG II-Bezug) selbstständig mache. Es soll mir den Übergang erleichtern und meine neue Existenzgründung finanziell absichern.
Die Höhe des Einstiegsgeldes ist nicht pauschal festgelegt, sondern richtet sich nach meinem ALG II-Regelsatz. Zusätzlich kann das Jobcenter mir einen Zuschlag gewähren. Die Förderung wird in der Regel für 12 Monate bewilligt, kann aber um weitere 12 Monate verlängert werden.
Ja, das ist ein wichtiger Punkt: Solange meine Einnahmen aus der Selbstständigkeit nicht ausreichen, um meinen Lebensunterhalt vollständig zu decken, habe ich weiterhin Anspruch auf ALG II. Das bedeutet, dass die Kosten für Miete, Heizung und Krankenversicherung in der Regel weiterhin übernommen werden. Das Einstiegsgeld kommt zusätzlich dazu, es wird nicht auf meine Wohnkosten angerechnet.
Der Investitionszuschuss ist ebenfalls eine Ermessensleistung des Jobcenters. Er dient dazu, dir die Anschaffung von betriebsnotwendigen Arbeitsmitteln zu erleichtern. Dazu gehören beispielsweise ein Laptop, spezielle Software oder Werkzeuge. Der Zuschuss ist einmalig, die Höhe ist nicht festgelegt, aber es gibt einen Höchstwert von in der Regel 5.000 Euro. Die Bedingung hierfür ist, dass du die Anschaffungen nachweisen musst.
Ich muss aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen, meine Selbstständigkeit muss meine Haupttätigkeit sein und ich muss eine tragfähige Geschäftsidee haben. Mein Jobcenter muss von meiner Geschäftsidee überzeugt sein. Eine Tragfähigkeitsanalyse empfiehlt sich!
Der Zuschuss ist eine Ermessensleistung, aber er kann bis zu 5.000 Euro betragen. Wichtig ist, dass ich dem Jobcenter nachweisen kann, wofür ich das Geld verwendet habe.
Ich kann damit beispielsweise einen Computer, eine spezielle Software, Werkzeuge oder Maschinen finanzieren – alles, was ich brauche, um mein Geschäft aufzubauen.
Ein Coaching hilft mir dabei, die größten Hürden zu überwinden: einen überzeugenden Businessplan zu erstellen und mich optimal auf die Gespräche mit dem Jobcenter vorzubereiten. Mit einem guten Businessplan steigt die Wahrscheinlichkeit, dass mein Jobcenter meine Geschäftsidee als tragfähig bewertet und mir die Förderungen bewilligt.
Das Coaching wird mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) vom Jobcenter gefördert und ist für mich kostenlos. Ich erhalte professionelle Unterstützung bei der Erstellung des Businessplans, der Finanzplanung und bei der Vorbereitung auf die Gespräche.
Ich kann den Gutschein bei meinem Sachbearbeiter im Jobcenter beantragen. Er wird in der Regel ausgestellt, wenn das Jobcenter mich in meiner Existenzgründung unterstützen möchte.
Zusätzliche Sprachen
Wir glauben daran, dass die beste Idee die ist, die in deiner eigenen Sprache gedacht wird. Deshalb bieten wir unsere kostenlose Erstberatung und das gesamte AVGS-Gründungscoaching nicht nur auf Deutsch an. Du kannst dich auch gerne in Englisch, Russisch, Ukrainisch, Arabisch, Türkisch, Italienisch oder Polnisch beraten lassen. Deine Geschäftsidee verdient die besten Voraussetzungen – und die fangen bei der Sprache an, in der du dich am wohlsten fühlst. Melde dich bei uns und starte deinen Weg in die Selbstständigkeit – in deiner Sprache!
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» One-Step-Existenzgründungsagentur in Ihrer Nähe finden
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» Unternehmensberater für größere Existenzgründungsvorhaben engagieren
Die fünf größten Fehler beim Einstiegsgeld-Antrag
Viele Existenzgründer aus dem Bürgergeld-Bezug machen Fehler, die ihren Antrag gefährden. Hier zeigen wir dir, welche du unbedingt vermeiden solltest:
- Fehler: Ein unvollständiger oder liebloser Businessplan. Was du tun musst: Dein Businessplan ist dein Aushängeschild. Er muss nicht nur vollständig, sondern auch überzeugend sein. Erkläre detailliert deine Geschäftsidee, deine Zielgruppe und wie du Geld verdienen willst. Ein schlecht ausgearbeiteter Plan signalisiert dem Jobcenter, dass du es nicht ernst meinst. Gerne unterstützen wir Dich im AVGS Gründungscoaching dabei!
- Fehler: Keine realistische Finanzplanung. Was du tun musst: Der Antrag scheitert oft an der Finanzplanung. Viele Gründer kalkulieren entweder zu optimistisch oder vergessen wichtige Kostenpunkte. Erstelle einen realistischen Liquiditätsplan und eine Rentabilitätsvorschau. Zeige, dass du dich mit Zahlen auskennst und weißt, wie viel Geld du für deine Gründung wirklich brauchst. Gerne bringen wir Dir das bei!
- Fehler: Du kannst deine Geschäftsidee nicht überzeugend präsentieren. Was du tun musst: Das persönliche Gespräch mit deinem Arbeitsvermittler ist entscheidend. Wenn du deine Idee nicht klar und leidenschaftlich erklären kannst, wird er Zweifel an der Tragfähigkeit deines Vorhabens haben. Übe deine Präsentation und bereite dich auf kritische Fragen vor. Zeige, dass du hinter deiner Idee stehst. Gerne bereiten wir Dich auf die Präsentation vor und worauf Du achten solltest!
- Fehler: Du kümmerst dich zu spät um den Antrag. Was du tun musst: Das Einstiegsgeld muss vor dem Start deiner Selbstständigkeit beantragt werden. Ein zu früher Start ohne Antrag kann dazu führen, dass das Jobcenter eine Förderung komplett ablehnt. Sprich frühzeitig mit deinem Arbeitsvermittler und kläre die genauen Fristen.
- Fehler: Die Tragfähigkeitsanalyse wird nicht ernst genommen. Was du tun musst: Viele denken, diese Analyse ist nur eine Formsache. Aber genau das Gegenteil ist der Fall. Das Jobcenter prüft hier ganz genau, ob dein Business-Konzept Potenzial hat. Zeige detailliert, wie du Kunden gewinnst und welche Alleinstellungsmerkmale du hast. Gerne erstellen wir die Tragfähigkeitsanalyse mit Dir!
Die 5 besten Insider-Tipps zum Einstiegsgeld
Was du tun musst: Sprich mit deinem Arbeitsvermittler nicht erst, wenn dein Businessplan fertig ist. Beziehe ihn oder sie frühzeitig in deine Überlegungen mit ein. Das zeigt Engagement und Vertrauen. Der Arbeitsvermittler ist dein Ansprechpartner und kann dir oft schon vorab wertvolle Hinweise geben.
Was du tun musst: Viele Gründer verlieben sich in ihre Idee, ohne den wahren Nutzen für den Kunden zu sehen. Erkläre deinem Arbeitsvermittler nicht nur, was du tust, sondern vor allem, welches Problem du löst. Wie machst du das Leben deiner Kunden besser oder einfacher? Dies macht deine Geschäftsidee greifbarer und überzeugender.
Was du tun musst: Informiere dich genau über deine Konkurrenz und deine Zielgruppe. Wo gibt es eine Marktlücke? Erkläre, warum gerade du in der Lage bist, diese Lücke zu füllen. Ein gut recherchierter Marktanalyse-Teil im Businessplan zeigt, dass du deine Hausaufgaben gemacht hast und dein Vorhaben ernst nimmst.
Was du tun musst: Mache im Gespräch und in deinen Unterlagen klar, warum gerade du der richtige Gründer für diese Idee bist. Welche Erfahrungen, Kenntnisse und Qualifikationen bringst du mit? Warst du schon in einem ähnlichen Bereich tätig? Persönliche Eignung ist ein wichtiger Faktor für die Bewilligung.
Was du tun musst: Das Jobcenter hat ein Budget, um dich zu unterstützen. Nutze es! Ein professionelles Coaching, das durch einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) finanziert wird, kostet dich nichts. Es bereitet dich optimal vor, hilft dir bei der Erstellung des Businessplans und steigert deine Chancen auf eine Bewilligung enorm. Sieh es nicht als Pflicht, sondern als deine Chance auf einen perfekten Start.
Jobcenter in Deiner Nähe
Name Jobcenter | Kontaktdaten |
---|---|
Jobcenter für das Einstiegsgeld mit A | |
Jobcenter Alpen | Rathausstraße 5, 46519 Alpen, Tel.: 028412027202 |
Jobcenter Alsdorf | Hubertusstraße 54, 52477 Alsdorf, Tel: 01777385580 |
Jobcenter für das Einstiegsgeld mit B | |
Bad Harzburg | Holzhof 5, 38667 Bad Harzburg, Tel.: 05321557200 |
Jobcenter Bad Kreuznach | Viktoriastraße 36, 55543 Bad Kreuznach, Tel.: 0671850318 |
Jobcenter Bad Segeberg | Birkenring 16a, 23795 Bad Segeberg, Tel.: 0455190830 |
Jobcenter Barsinghausen | Berliner Str. 11, 30890 Barsinghausen, Tel.: 051165591000 |
Jobcenter Bedburg | Neusser Str. 49, 50181 Bedburg, Tel.: 02272906790 |
Jobcenter Bergheim | Kölner Str. 16, 50126 Bergheim, Tel.: 0223493698800 |
Jobcenter Bergkamen | Louise-Schröder-Straße 12, 59192 Bergkamen, Tel.: 0230325380 |
Jobcenter Braunlage | Elbingeröder Str. 14, 38700 Braunlage, Tel.: 05321557200 |
Jobcenter Braunschweig | Willy-Brandt-Platz 7, 38102 Braunschweig, Tel.: 0531801770 |
Jobcenter Bremen | Doventorsteinweg 48-52, 28195 Bremen Tel.: 042156600 |
Jobcenter Bremerhaven | Grimsbystraße 1a, 27570 Bremerhaven, Tel: 04711428333 |
Jobcenter Brühl | Alte Bonnstraße 2C, 50321 Brühl, Tel.: 022329461591 |
Jobcenter Burgdorf | Wundramweg 7, 31303 Burgdorf, Tel.: 051165591000 |
Jobcenter Burgwedel | Rathauspl. 3, 30938 Burgwedel, Tel.: 051165591000 |
Jobcenter für das Einstiegsgeld mit C | |
Jobcenter Castrop-Rauxel | Europapl. 1, 44575 Castrop-Rauxel, Tel.: 023055800 |
Jocenter Clausthal-Zellerfeld | Robert-Koch-Straße 32A, 38678 Clausthal-Zellerfeld, Tel.: 05321557200 |
Jobcenter Datteln | Martin-Luther-Straße 13, 45711 Datteln, Tel.: 02363373610 |
Jobcenter Dinslaken | Am Alten Drahtwerk 15, 46535 Dinslaken, Tel.: 02812077200 |
Jobcenter Dorsten | Bismarckstraße 1, 46284 Dorsten, Tel.: 023626080 |
Jobcenter Dortmund | Am Kaiserhain 1, 44139 Dortmund, Tel.: 02318421110 |
Jobcenter Dresden | Budapester Str. 30, 01069 Dresden, Tel.: 03514751730 |
Jobcenter Elsdorf | Daimlerstraße 10, 50189 Elsdorf, Tel.: 0223493698800 |
Jobcenter Erftstadt | Dieselstraße 2, 50374 Erftstadt, 0223493698800 |
Jobcenter Erkelenz | Hermann-Josef-Gormanns-Straße 14, 41812 Erkelenz, Tel.: 0243197370 |
Jobcenter Essen | Ruhrallee 175, 45136 Essen, Tel.: 02018856999 |
Jobcenter Eschweiler | Rosenallee 28, 52249 Eschweiler Tel.: 0241886810 |
Jobcenter Euskirchen | Jülicher Ring 32 A, 53879 Euskirchen, Tel.: 02251 77600 |
Jobcenter Frechen | Europaallee 33, 50226 Frechen, Tel.: 0223493698800 |
Jobcenter für das Einstiegsgeld mit G | |
Jobcenter Gladbeck | Wilhelmstraße 8-10, 45964 Gladbeck, Tel.: 02043696800 |
Jobcenter Garbsen | Rathauspl. 12, 30823 Garbsen, Tel.: 051165591000 |
Jobcenter Geilenkirchen | Herzog-Wilhelm-Straße 16-18, 52511 Geilenkirchen, Tel.: 02451915990 |
Jobcenter Gelsenkirchen | Vattmannstr. 12, 45879 Gelsenkirchen, Tel: 0209 60509-0 |
Jobcenter Goslar | Robert-Koch-Straße 11 38642 Goslar, Tel.: 05321 557-200 |
Jobcenter Groß-Gerau | Wilhelm-Seipp-Straße 7, 64521 Groß-Gerau, Tel.: 061529854200 |
Jobcenter Hagen | Berliner Pl. 2, 58089 Hagen, Tel.: 02331367580 |
Jobcenter Haltern am See | Dr.-Conrads-Straße 5, 45721 Haltern am See, Tel.: 023649330 |
Jobcenter Hamminkeln | Marktstraße 2, 46499 Hamminkeln, Tel.: 02812077200 |
Jobcenter Hannover | Walter-Gieseking-Straße 6-10, 30159 Hannover, Tel.: 051165591000 |
Jobcenter Heidelberg | Speyerer Str. 6, 69115 Heidelberg |
Jobcenter Heinsberg | Schafhausener Str. 50, 52525 Heinsberg, Tel.: 0245297620 |
Jobcenter Hemer | Hademarepl. 48, 58675 Hemer, Tel.: 023717852000 |
Jobcenter Herne | Koniner Str. 4, 44625 Herne, Tel.: 023256370 |
Jobcenter Herten | Kurt-Schumacher-Straße 28, 45699 Herten, Tel.: 0236618100 |
Jobcenter Hückelhoven | Ludovicistraße 1, 41836 Hückelhoven, Tel.: 02433445700 |
Jobcenter Hünxe | Dorstener Str. 24, 46569 Hünxe, Tel.: 02812077200 |
Jobcenter Hürth | Hans-Böckler-Straße 21a, 50354 Hürth, Tel.: 0223493698800 |
Jobcenter Ingelheim | Georg-Rückert-Straße 11, 55218 Ingelheim am Rhein; Tel.: 061327876000 |
Jobcenter Iserlohn | Friedrichstraße 59/61, 58636 Iserlohn, Tel.: 023717852000 |
Jobcenter Kamen | Rathauspl. 6, 59174 Kamen, Tel.: 0230325380 |
Jobcenter Kamp-Lintfort | Südstraße 8, 47475 Kamp-Lintfort, Tel.: 02842927390 |
Jobcenter Konstanz | Maggistraße 7, 78224 Singen (Hohentwiel) b. Konstanz, Tel.: 07531363360 |
Jobcenter Kerpen | Jahnpl. 7/7b, 50171 Kerpen, Tel.: 02237924190 |
Jobcenter Krefeld | Willy-Brandt-Platz 1, 47805 Krefeld, Tel.: 0215170480 |
Jobcenter Laatzen | Senefelderstraße 15, 30880 Laatzen, Tel.: 051165591000 |
Jobcenter Langenhagen | Brüsseler Str. 10, 30853 Langenhagen, Tel.: 051165591000 |
Jobcenter Lehrte | Burgdorfer Str. 10A, 31275 Lehrte, Tel.: 051165591000 |
Jobcenter Leipzig | Georg-Schumann-Straße 150, 04159 Leipzig, Tel.: 034191310705 |
Jobcenter Lünen | Kurt-Schumacher-Straße 15, 44534 Lünen, Tel.: 0230325380 |
Jobcenter Mainz | Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße 19, 55130 Mainz, Tel.: 0613188080 |
Jobcenter Marl | Adolf-Grimme-Straße 4, 45768 Marl, Tel.: 0236595397655 |
Jobcenter Mechernich | Bergstraße 1, 53894 Mechernich, Tel.: 0244391210 |
Jobcenter Menden | Unnaer Str. 2-4, 58706 Menden (Sauerland), Tel.: 023717852000 |
Jobcenter Moers | Mühlenstraße 12-40, 47441 Moers, Tel.: 028412027202 |
Jobcenter Mönchengladbach | Fliethstraße 51-57, 41061 Mönchengladbach, Tel.: 0216194880 |
Jobcenter Neukirchen-Vluyn | Niederrheinallee 42, 47506 Neukirchen-Vluyn, Tel.: 028412027202 |
Jobcenter Rheinberg | Rheinstraße 65A, 47495 Rheinberg, Tel.: 02812077200 |
Jobcenter Neustadt am Rübenberge | Wunstorfer Str. 4, 31535 Neustadt am Rübenberge, Tel.: 051165591000 |
Jobcenter Oer-Erkenschwick | Am Ziegeleitor 3, 45739 Oer-Erkenschwick, Tel.: 02368699960 |
Jobcenter Pulheim | Auf dem Driesch 40, 50259 Pulheim, Tel.: 0223493698800 |
Jobcenter Recklinghausen | Görresstraße 15, 45657 Recklinghausen, Tel.: 0236193842828 |
Jobcenter Rüdesheim | Geisenheimer Str. 77-79, 65385 Rüdesheim am Rhein, Tel.: 067224079147 |
Jobcenter Schermbeck | Weseler Str. 3, 46514 Schermbeck, Tel.: 02812077200 |
Jobcenter Schwerte | Hüsingstraße 2, 58239 Schwerte, Tel.: 0230325380 |
Jobcenter Seesen | Bismarckstraße 6, 38723 Seesen, Tel.: 05321557200 |
Jobcenter Selm | Campus 2, 59379 Selm, Tel.: 0230325380 |
Jobcenter Schwetzingen | Robert-Bosch-Straße 2, 68723 Schwetzingen, Tel.: 062217960100 |
Jobcenter Solingen | Kamper Str. 35, 42699 Solingen, Tel.: 02122903800 |
Jobcenter Sonneberg | Bahnhofstraße 44-48, 96515 Sonneberg, Tel.: 036758903502 |
Jobcenter Unna | Viktoriastraße 4, 59425 Unna, Tel.: 0230325380 |
Jobcenter Voerde | Rathauspl. 43, 46562 Voerde (Niederrhein), Tel.: 0206443700 |
Jobcenter Waldshut | Waldtorstraße 14, 79761 Waldshut-Tiengen, Tel.: 07751864103 |
Jobcenter Waltrop | Münsterstraße 8, 45731 Waltrop, Tel.: 023097844400 |
Jobcenter Wesel | Reeser Landstraße 61, 46483 Wesel, Tel.: 02812077200 |
Jobcenter Wesseling | Gartenstraße 16a, 50389 Wesseling, Tel.: 0223689530 |
Jobcenter Wunstorf | In den Ellern 9, 31515 Wunstorf, Tel.: 051165591000 |
Jobcenter Wuppertal | Vohwinkeler Str. 58, 42329 Wuppertal, Tel.:020274763100 |
Jobcenter Xanten | Sonsbecker Str. 57, 46509 Xanten, Tel.: 02812077200 |