Einstiegsgeld

Einstiegsgeld Jobcenter Gründungscoaching

Der häufigste Weg aus dem ALG-II-Bezug ist oft der Schritt nach vorne in die Selbstständigkeit. Das Einstiegsgeld, der Investitionszuschuss von bis zu 5.000 € und das AVGS-Gründungscoaching sind dabei hilfreiche unterstützende Maßnahmen vom Jobcenter. Doch an diese zu gelangen ist für Gründungswillige aus dem Bürgergeldbezug eine echte Hürde. Dein Jobcenter möchte von der Tragfähigkeit deiner Idee und von dir überzeugt werden.

Genau hier setzt unser AVGS-Gründungscoaching an: Mit dem echten Wissen eines ehemaligen Arbeitsamtsmitarbeiters wissen wir, wie die Arbeitsvermittler ticken und wie diese positiv entscheiden. Wir erarbeiten mit dir ein Konzept, das die Tragfähigkeitsanalyse mit Bravour meistert und bereiten dich optimal auf das Gespräch mit deinem Arbeitsvermittler vor.

Wie klingt das für dich? Wollen wir ins Gespräch kommen und auch dich aus der Arbeitslosigkeit katapultieren? „Dann mach’s jetzt klar und sicher“:

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Bedingungen Einstiegsgeld

Die Bedingungen für das Einstiegsgeld sind im Wesentlichen zwei: Du musst arbeitslos sein und deine Selbstständigkeit als hauptberufliche Tätigkeit ausüben. Die Höhe des Einstiegsgeldes ist flexibel, aber der Mindestbetrag liegt bei deinem aktuellen ALG II-Regelsatz. Zusätzlich kann dir dein Jobcenter einen Zuschlag von bis zu 100% gewähren, zum Beispiel, wenn deine Idee besonders innovativ ist oder du eine Familie hast. Der Zuschuss kann bis zu 24 Monate gezahlt werden.


Bedingungen für den Investitionszuschuss

  1. ALG II-Bezug: Du musst Bürgergeld (ALG II) beziehen und deine Selbstständigkeit als hauptberufliche Tätigkeit starten.
  2. Tragfähige Geschäftsidee: Dein Jobcenter muss davon überzeugt sein, dass deine Geschäftsidee langfristig erfolgreich ist und deine Hilfebedürftigkeit beendet.
  3. Bedarf nachweisen: Der Zuschuss ist für die Anschaffung von betriebsnotwendigen Sachgütern gedacht. Dazu gehören zum Beispiel ein Laptop, spezielle Maschinen, Werkzeuge oder die erste Büroausstattung. Du musst dem Jobcenter genau aufzeigen, wofür du das Geld benötigst.
  4. Einmalige Förderung: Der Zuschuss ist eine einmalige Leistung von bis zu 5.000 € und dient der direkten Förderung deines Starts.

Wichtig ist: Der Investitionszuschuss ist eine sogenannte Ermessensleistung des Jobcenters. Das bedeutet, es gibt keinen Rechtsanspruch darauf. Ein gut vorbereiteter Businessplan und die professionelle Unterstützung durch unser Coaching, das auch das Insider-Wissen eines ehemaligen Jobcenter-Mitarbeiters beinhaltet, können deine Chancen auf eine Bewilligung deutlich erhöhen.

Checke kurz erstmal Dein Einstiegsgeld-Potential aus der Arbeitslosigkeit

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Warum unser AVGS Gründungscoaching?

Die größten Hürden sind oft die fehlende Erfahrung mit Businessplänen und die Unsicherheit, wie man das Jobcenter überzeugt. Genau hier setzt unser AVGS Gründungscoaching an. Wir helfen dir dabei, einen überzeugende Tragfähigkeitsanalyse zu erstellen, der das Jobcenter von deiner Idee begeistert. Wir bereiten dich optimal auf die Gespräche vor und zeigen dir, wie du dein Vorhaben erfolgreich präsentierst. Das folgende AVGS Gründungscoaching bereitet Dich optimal auf die Spielregeln der Selbstständigkeit vor. Es beinhaltet bewerte Methoden vom Insider – nutze diese!.


Unsere Expertise seit 30 Jahren – TONNIKUM® überzeugt mit Beweisen

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FAQ – Häufig gestellte Fragen rund um das Einstiegsgeld

Was ist das Einstiegsgeld?

Das Einstiegsgeld ist eine zusätzliche Förderung, die ich vom Jobcenter erhalten kann, wenn ich mich aus der Arbeitslosigkeit (ALG II-Bezug) selbstständig mache. Es soll mir den Übergang erleichtern und meine neue Existenzgründung finanziell absichern.

Wie hoch ist das Einstiegsgeld und wie lange kann ich es bekommen?

Die Höhe des Einstiegsgeldes ist nicht pauschal festgelegt, sondern richtet sich nach meinem ALG II-Regelsatz. Zusätzlich kann das Jobcenter mir einen Zuschlag gewähren. Die Förderung wird in der Regel für 12 Monate bewilligt, kann aber um weitere 12 Monate verlängert werden.

Werden meine Wohnkosten (Miete, Heizung etc.) weiter übernommen?

Ja, das ist ein wichtiger Punkt: Solange meine Einnahmen aus der Selbstständigkeit nicht ausreichen, um meinen Lebensunterhalt vollständig zu decken, habe ich weiterhin Anspruch auf ALG II. Das bedeutet, dass die Kosten für Miete, Heizung und Krankenversicherung in der Regel weiterhin übernommen werden. Das Einstiegsgeld kommt zusätzlich dazu, es wird nicht auf meine Wohnkosten angerechnet.

Was ist der Investitionszuschuss?

Der Investitionszuschuss ist ebenfalls eine Ermessensleistung des Jobcenters. Er dient dazu, dir die Anschaffung von betriebsnotwendigen Arbeitsmitteln zu erleichtern. Dazu gehören beispielsweise ein Laptop, spezielle Software oder Werkzeuge. Der Zuschuss ist einmalig, die Höhe ist nicht festgelegt, aber es gibt einen Höchstwert von in der Regel 5.000 Euro. Die Bedingung hierfür ist, dass du die Anschaffungen nachweisen musst.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Ich muss aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen, meine Selbstständigkeit muss meine Haupttätigkeit sein und ich muss eine tragfähige Geschäftsidee haben. Mein Jobcenter muss von meiner Geschäftsidee überzeugt sein. Eine Tragfähigkeitsanalyse empfiehlt sich!

Wie viel kann ich bekommen?

Der Zuschuss ist eine Ermessensleistung, aber er kann bis zu 5.000 Euro betragen. Wichtig ist, dass ich dem Jobcenter nachweisen kann, wofür ich das Geld verwendet habe.

Welche Art von Anschaffungen kann ich damit bezahlen?

Ich kann damit beispielsweise einen Computer, eine spezielle Software, Werkzeuge oder Maschinen finanzieren – alles, was ich brauche, um mein Geschäft aufzubauen.

Warum sollte ich ein AVGS-Gründungscoaching machen?

Ein Coaching hilft mir dabei, die größten Hürden zu überwinden: einen überzeugenden Businessplan zu erstellen und mich optimal auf die Gespräche mit dem Jobcenter vorzubereiten. Mit einem guten Businessplan steigt die Wahrscheinlichkeit, dass mein Jobcenter meine Geschäftsidee als tragfähig bewertet und mir die Förderungen bewilligt.

Wie funktioniert das Coaching?

Das Coaching wird mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) vom Jobcenter gefördert und ist für mich kostenlos. Ich erhalte professionelle Unterstützung bei der Erstellung des Businessplans, der Finanzplanung und bei der Vorbereitung auf die Gespräche.

Wie bekomme ich einen AVGS-Gutschein?

Ich kann den Gutschein bei meinem Sachbearbeiter im Jobcenter beantragen. Er wird in der Regel ausgestellt, wenn das Jobcenter mich in meiner Existenzgründung unterstützen möchte.


Zusätzliche Sprachen

Wir glauben daran, dass die beste Idee die ist, die in deiner eigenen Sprache gedacht wird. Deshalb bieten wir unsere kostenlose Erstberatung und das gesamte AVGS-Gründungscoaching nicht nur auf Deutsch an. Du kannst dich auch gerne in Englisch, Russisch, Ukrainisch, Arabisch, Türkisch, Italienisch oder Polnisch beraten lassen. Deine Geschäftsidee verdient die besten Voraussetzungen – und die fangen bei der Sprache an, in der du dich am wohlsten fühlst. Melde dich bei uns und starte deinen Weg in die Selbstständigkeit – in deiner Sprache!

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Die fünf größten Fehler beim Einstiegsgeld-Antrag

Viele Existenzgründer aus dem Bürgergeld-Bezug machen Fehler, die ihren Antrag gefährden. Hier zeigen wir dir, welche du unbedingt vermeiden solltest:

  1. Fehler: Ein unvollständiger oder liebloser Businessplan. Was du tun musst: Dein Businessplan ist dein Aushängeschild. Er muss nicht nur vollständig, sondern auch überzeugend sein. Erkläre detailliert deine Geschäftsidee, deine Zielgruppe und wie du Geld verdienen willst. Ein schlecht ausgearbeiteter Plan signalisiert dem Jobcenter, dass du es nicht ernst meinst. Gerne unterstützen wir Dich im AVGS Gründungscoaching dabei!
  2. Fehler: Keine realistische Finanzplanung. Was du tun musst: Der Antrag scheitert oft an der Finanzplanung. Viele Gründer kalkulieren entweder zu optimistisch oder vergessen wichtige Kostenpunkte. Erstelle einen realistischen Liquiditätsplan und eine Rentabilitätsvorschau. Zeige, dass du dich mit Zahlen auskennst und weißt, wie viel Geld du für deine Gründung wirklich brauchst. Gerne bringen wir Dir das bei!
  3. Fehler: Du kannst deine Geschäftsidee nicht überzeugend präsentieren. Was du tun musst: Das persönliche Gespräch mit deinem Arbeitsvermittler ist entscheidend. Wenn du deine Idee nicht klar und leidenschaftlich erklären kannst, wird er Zweifel an der Tragfähigkeit deines Vorhabens haben. Übe deine Präsentation und bereite dich auf kritische Fragen vor. Zeige, dass du hinter deiner Idee stehst. Gerne bereiten wir Dich auf die Präsentation vor und worauf Du achten solltest!
  4. Fehler: Du kümmerst dich zu spät um den Antrag. Was du tun musst: Das Einstiegsgeld muss vor dem Start deiner Selbstständigkeit beantragt werden. Ein zu früher Start ohne Antrag kann dazu führen, dass das Jobcenter eine Förderung komplett ablehnt. Sprich frühzeitig mit deinem Arbeitsvermittler und kläre die genauen Fristen.
  5. Fehler: Die Tragfähigkeitsanalyse wird nicht ernst genommen. Was du tun musst: Viele denken, diese Analyse ist nur eine Formsache. Aber genau das Gegenteil ist der Fall. Das Jobcenter prüft hier ganz genau, ob dein Business-Konzept Potenzial hat. Zeige detailliert, wie du Kunden gewinnst und welche Alleinstellungsmerkmale du hast. Gerne erstellen wir die Tragfähigkeitsanalyse mit Dir!

Die 5 besten Insider-Tipps zum Einstiegsgeld

Tipp: Die frühzeitige Kommunikation mit dem Arbeitsvermittler.

Was du tun musst: Sprich mit deinem Arbeitsvermittler nicht erst, wenn dein Businessplan fertig ist. Beziehe ihn oder sie frühzeitig in deine Überlegungen mit ein. Das zeigt Engagement und Vertrauen. Der Arbeitsvermittler ist dein Ansprechpartner und kann dir oft schon vorab wertvolle Hinweise geben.

Tipp: Fokussiere die Lösung, nicht die Idee.

Was du tun musst: Viele Gründer verlieben sich in ihre Idee, ohne den wahren Nutzen für den Kunden zu sehen. Erkläre deinem Arbeitsvermittler nicht nur, was du tust, sondern vor allem, welches Problem du löst. Wie machst du das Leben deiner Kunden besser oder einfacher? Dies macht deine Geschäftsidee greifbarer und überzeugender.

Tipp: Zeige eine realistische Marktanalyse.

Was du tun musst: Informiere dich genau über deine Konkurrenz und deine Zielgruppe. Wo gibt es eine Marktlücke? Erkläre, warum gerade du in der Lage bist, diese Lücke zu füllen. Ein gut recherchierter Marktanalyse-Teil im Businessplan zeigt, dass du deine Hausaufgaben gemacht hast und dein Vorhaben ernst nimmst.

Tipp: Punkte mit deiner persönlichen Qualifikation.

Was du tun musst: Mache im Gespräch und in deinen Unterlagen klar, warum gerade du der richtige Gründer für diese Idee bist. Welche Erfahrungen, Kenntnisse und Qualifikationen bringst du mit? Warst du schon in einem ähnlichen Bereich tätig? Persönliche Eignung ist ein wichtiger Faktor für die Bewilligung.

Tipp: Nutze den AVGS-Gutschein für ein professionelles Coaching.

Was du tun musst: Das Jobcenter hat ein Budget, um dich zu unterstützen. Nutze es! Ein professionelles Coaching, das durch einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) finanziert wird, kostet dich nichts. Es bereitet dich optimal vor, hilft dir bei der Erstellung des Businessplans und steigert deine Chancen auf eine Bewilligung enorm. Sieh es nicht als Pflicht, sondern als deine Chance auf einen perfekten Start.

Jobcenter in Deiner Nähe

Name JobcenterKontaktdaten
Jobcenter für das Einstiegsgeld mit A
Jobcenter AlpenRathausstraße 5, 46519 Alpen, Tel.: 028412027202
Jobcenter AlsdorfHubertusstraße 54, 52477 Alsdorf, Tel: 01777385580
Jobcenter für das Einstiegsgeld mit B
Bad HarzburgHolzhof 5, 38667 Bad Harzburg, Tel.: 05321557200
Jobcenter Bad KreuznachViktoriastraße 36, 55543 Bad Kreuznach, Tel.: 0671850318
Jobcenter Bad SegebergBirkenring 16a, 23795 Bad Segeberg, Tel.: 0455190830
Jobcenter BarsinghausenBerliner Str. 11, 30890 Barsinghausen, Tel.: 051165591000
Jobcenter BedburgNeusser Str. 49, 50181 Bedburg, Tel.: 02272906790
Jobcenter BergheimKölner Str. 16, 50126 Bergheim, Tel.: 0223493698800
Jobcenter BergkamenLouise-Schröder-Straße 12, 59192 Bergkamen, Tel.: 0230325380
Jobcenter BraunlageElbingeröder Str. 14, 38700 Braunlage, Tel.: 05321557200
Jobcenter BraunschweigWilly-Brandt-Platz 7, 38102 Braunschweig, Tel.: 0531801770
Jobcenter BremenDoventorsteinweg 48-52, 28195 Bremen
Tel.: 042156600
Jobcenter BremerhavenGrimsbystraße 1a, 27570 Bremerhaven, Tel: 04711428333
Jobcenter BrühlAlte Bonnstraße 2C, 50321 Brühl, Tel.: 022329461591
Jobcenter BurgdorfWundramweg 7, 31303 Burgdorf, Tel.: 051165591000
Jobcenter BurgwedelRathauspl. 3, 30938 Burgwedel, Tel.: 051165591000
Jobcenter für das Einstiegsgeld mit C
Jobcenter Castrop-RauxelEuropapl. 1, 44575 Castrop-Rauxel, Tel.: 023055800
Jocenter Clausthal-ZellerfeldRobert-Koch-Straße 32A, 38678 Clausthal-Zellerfeld, Tel.: 05321557200
Jobcenter DattelnMartin-Luther-Straße 13, 45711 Datteln, Tel.: 02363373610
Jobcenter DinslakenAm Alten Drahtwerk 15, 46535 Dinslaken, Tel.: 02812077200
Jobcenter DorstenBismarckstraße 1, 46284 Dorsten, Tel.: 023626080
Jobcenter DortmundAm Kaiserhain 1, 44139 Dortmund, Tel.: 02318421110
Jobcenter DresdenBudapester Str. 30, 01069 Dresden, Tel.: 03514751730
Jobcenter ElsdorfDaimlerstraße 10, 50189 Elsdorf, Tel.: 0223493698800
Jobcenter ErftstadtDieselstraße 2, 50374 Erftstadt, 0223493698800
Jobcenter ErkelenzHermann-Josef-Gormanns-Straße 14, 41812 Erkelenz, Tel.: 0243197370
Jobcenter EssenRuhrallee 175, 45136 Essen, Tel.: 02018856999
Jobcenter EschweilerRosenallee 28, 52249 Eschweiler
Tel.: 0241886810
Jobcenter EuskirchenJülicher Ring 32 A, 53879 Euskirchen,
Tel.: 02251 77600
Jobcenter FrechenEuropaallee 33, 50226 Frechen, Tel.: 0223493698800
Jobcenter für das Einstiegsgeld mit G
Jobcenter GladbeckWilhelmstraße 8-10, 45964 Gladbeck, Tel.: 02043696800
Jobcenter GarbsenRathauspl. 12, 30823 Garbsen, Tel.: 051165591000
Jobcenter GeilenkirchenHerzog-Wilhelm-Straße 16-18, 52511 Geilenkirchen, Tel.: 02451915990
Jobcenter GelsenkirchenVattmannstr. 12, 45879 Gelsenkirchen, Tel: 0209 60509-0
Jobcenter GoslarRobert-Koch-Straße 11
38642 Goslar, Tel.: 05321 557-200
Jobcenter Groß-GerauWilhelm-Seipp-Straße 7, 64521 Groß-Gerau, Tel.: 061529854200
Jobcenter HagenBerliner Pl. 2, 58089 Hagen, Tel.: 02331367580
Jobcenter Haltern am SeeDr.-Conrads-Straße 5, 45721 Haltern am See, Tel.: 023649330
Jobcenter HamminkelnMarktstraße 2, 46499 Hamminkeln, Tel.: 02812077200
Jobcenter HannoverWalter-Gieseking-Straße 6-10, 30159 Hannover, Tel.: 051165591000
Jobcenter HeidelbergSpeyerer Str. 6, 69115 Heidelberg
Jobcenter HeinsbergSchafhausener Str. 50, 52525 Heinsberg, Tel.: 0245297620
Jobcenter HemerHademarepl. 48, 58675 Hemer, Tel.: 023717852000
Jobcenter HerneKoniner Str. 4, 44625 Herne, Tel.: 023256370
Jobcenter HertenKurt-Schumacher-Straße 28, 45699 Herten, Tel.: 0236618100
Jobcenter HückelhovenLudovicistraße 1, 41836 Hückelhoven, Tel.: 02433445700
Jobcenter HünxeDorstener Str. 24, 46569 Hünxe, Tel.: 02812077200
Jobcenter HürthHans-Böckler-Straße 21a, 50354 Hürth, Tel.: 0223493698800
Jobcenter IngelheimGeorg-Rückert-Straße 11, 55218 Ingelheim am Rhein; Tel.: 061327876000
Jobcenter IserlohnFriedrichstraße 59/61, 58636 Iserlohn, Tel.: 023717852000
Jobcenter KamenRathauspl. 6, 59174 Kamen, Tel.: 0230325380
Jobcenter Kamp-LintfortSüdstraße 8, 47475 Kamp-Lintfort, Tel.: 02842927390
Jobcenter KonstanzMaggistraße 7, 78224 Singen (Hohentwiel) b. Konstanz, Tel.: 07531363360
Jobcenter KerpenJahnpl. 7/7b, 50171 Kerpen, Tel.: 02237924190
Jobcenter KrefeldWilly-Brandt-Platz 1, 47805 Krefeld, Tel.: 0215170480
Jobcenter LaatzenSenefelderstraße 15, 30880 Laatzen, Tel.: 051165591000
Jobcenter LangenhagenBrüsseler Str. 10, 30853 Langenhagen, Tel.: 051165591000
Jobcenter LehrteBurgdorfer Str. 10A, 31275 Lehrte, Tel.: 051165591000
Jobcenter LeipzigGeorg-Schumann-Straße 150, 04159 Leipzig, Tel.: 034191310705
Jobcenter LünenKurt-Schumacher-Straße 15, 44534 Lünen, Tel.: 0230325380
Jobcenter MainzWilhelm-Theodor-Römheld-Straße 19, 55130 Mainz, Tel.: 0613188080
Jobcenter MarlAdolf-Grimme-Straße 4, 45768 Marl, Tel.: 0236595397655
Jobcenter MechernichBergstraße 1, 53894 Mechernich, Tel.: 0244391210
Jobcenter MendenUnnaer Str. 2-4, 58706 Menden (Sauerland), Tel.: 023717852000
Jobcenter MoersMühlenstraße 12-40, 47441 Moers, Tel.: 028412027202
Jobcenter MönchengladbachFliethstraße 51-57, 41061 Mönchengladbach, Tel.: 0216194880
Jobcenter Neukirchen-VluynNiederrheinallee 42, 47506 Neukirchen-Vluyn, Tel.: 028412027202
Jobcenter RheinbergRheinstraße 65A, 47495 Rheinberg, Tel.: 02812077200
Jobcenter Neustadt am RübenbergeWunstorfer Str. 4, 31535 Neustadt am Rübenberge, Tel.: 051165591000
Jobcenter Oer-ErkenschwickAm Ziegeleitor 3, 45739 Oer-Erkenschwick, Tel.: 02368699960
Jobcenter PulheimAuf dem Driesch 40, 50259 Pulheim, Tel.: 0223493698800
Jobcenter RecklinghausenGörresstraße 15, 45657 Recklinghausen, Tel.: 0236193842828
Jobcenter RüdesheimGeisenheimer Str. 77-79, 65385 Rüdesheim am Rhein, Tel.: 067224079147
Jobcenter SchermbeckWeseler Str. 3, 46514 Schermbeck, Tel.: 02812077200
Jobcenter SchwerteHüsingstraße 2, 58239 Schwerte, Tel.: 0230325380
Jobcenter SeesenBismarckstraße 6, 38723 Seesen, Tel.: 05321557200
Jobcenter SelmCampus 2, 59379 Selm, Tel.: 0230325380
Jobcenter SchwetzingenRobert-Bosch-Straße 2, 68723 Schwetzingen, Tel.: 062217960100
Jobcenter SolingenKamper Str. 35, 42699 Solingen, Tel.: 02122903800
Jobcenter SonnebergBahnhofstraße 44-48, 96515 Sonneberg, Tel.: 036758903502
Jobcenter UnnaViktoriastraße 4, 59425 Unna, Tel.: 0230325380
Jobcenter VoerdeRathauspl. 43, 46562 Voerde (Niederrhein), Tel.: 0206443700
Jobcenter WaldshutWaldtorstraße 14, 79761 Waldshut-Tiengen, Tel.: 07751864103
Jobcenter WaltropMünsterstraße 8, 45731 Waltrop, Tel.: 023097844400
Jobcenter WeselReeser Landstraße 61, 46483 Wesel, Tel.: 02812077200
Jobcenter WesselingGartenstraße 16a, 50389 Wesseling, Tel.: 0223689530
Jobcenter WunstorfIn den Ellern 9, 31515 Wunstorf, Tel.: 051165591000
Jobcenter WuppertalVohwinkeler Str. 58, 42329 Wuppertal, Tel.:020274763100
Jobcenter XantenSonsbecker Str. 57, 46509 Xanten, Tel.: 02812077200
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