Gründerzuschuss

100% gefördertes Gründerzuschuss Coaching online und AVGS Beratung

150 Tage Restanspruch: So nutzt Du die Zeit und sicherst Deinen Gründungszuschuss mit Insider-Wissen.

Auf den Punkt gebracht: Dein Gründungszuschuss mit System-Garantie

Der Gründungszuschuss erfordert Insider-Wissen. Nutze in Deinem Lauf gegen die Zeit (150 Tage Restanspruch) das System des IHK-Preisträgers, das Dir den Insider-Vorsprung durch ehemalige SGB III-Mitarbeiter garantiert. Wir neutralisieren die Ermessensentscheidung des Sachbearbeiters. Die Zulassungsvoraussetzung ist Dein AVGS über mindestens 30 UE – Dein erster Schritt zur Elite.


Du hältst Deinen AVGS in Händen, doch das eigentliche Problem beginnt jetzt: Es ist ein Lauf gegen die Zeit! Die Bewilligung des Gründungszuschusses ist eine Ermessensleistung, und Dein Zeitfenster von 150 Tagen Restanspruch schließt sich schnell. Besonders tückisch: Die starren Terminvergabeprozesse der Arbeitsagentur fressen oft wertvolle Wochen auf. Wer das Insider-Wissen der Behörden und die psychologischen Spielregeln des Sachbearbeiters nicht kennt, scheitert am bürokratischen Dschungel. TONNIKUM® ist Deine Versicherung gegen die Willkür des Ermessens und den Zeitverlust. Wir bereiten Dich und Deinen Businessplan so vor, dass der Sachbearbeiter keinen Spielraum mehr hat.

Dein größtes Risiko: Die Ermessensentscheidung des Sachbearbeiters.

Der Gründungszuschuss ist kein Rechtsanspruch. Die Bewilligung ist eine Ermessensleistung Deines Arbeitsvermittlers. Wusstest Du, dass Sachbearbeiter oft interne Dienstanweisungen haben, die Vermittlung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vor Förderung sehen? Dein Antrag landet oft auf dem Stapel, der die höchste Ablehnungsquote hat.

Der TONNIKUM® Schutzschild:

  1. Insider-Wissen: In unserem Experten-Corps sind ehemalige, SGB III geschulte Mitarbeiter der Agentur für Arbeit. Wir kennen die „Spielregeln“ und internen Messkriterien der Behörde von innen.
  2. Die Wasserdichte Begründung: Dein Businessplan muss die „soziale Notwendigkeit“ und die „Tragfähigkeit“ nach SGB III Kriterien zweifelsfrei belegen.
    Die größte Falle: Dein Businessplan signalisiert dem Arbeitsvermittler, dass die Förderung nicht notwendig ist, weil die Sicherung Deines Lebensunterhaltes auch ohne den Gründungszuschuss gewährleistet scheint. Wir stellen sicher, dass Dein Plan jedes formale Kriterium so übererfüllt, dass die Ermessensentscheidung neutralisiert wird.
  3. Die Zeit-Strategie: Wir coachen Dich zielgerichtet und schnell, damit Du Deine 150 Tage Restanspruch optimal nutzt und nicht durch unnötige Wartezeiten in der Agentur verlierst.

Wir coachen die Kür: Exklusive Expertise für ambitionierte Gründer.

Du suchst nicht nur die „Eintrittskarte“ in die Selbstständigkeit – Du willst den unternehmerischen Königsweg gehen. Dein Ziel ist nachhaltiger Erfolg und Selbstverwirklichung, nicht nur die Bewilligung.

TONNIKUM® ist Dein Filter: Wir streben bewusst nicht 100% aller ALG-1-Kunden an. Wir konzentrieren uns auf Gründer mit nachweislichem Potenzial und echtem Unternehmergeist – die 10 bis 15%, die wirklich etwas bewegen.

Der Unterschied, der zählt:

Jedes Jahr scheitern Tausende von Gründern beim Gründungszuschuss, obwohl sie einen AVGS für ein Coaching bewilligt bekamen. Das liegt daran, dass der Standard-Coach die Abrechnung als Ziel sieht – nicht Deine Bewilligung. TONNIKUM® korrigiert die Fehler der anderen. Wir sind Dein Filter gegen diese Verluste, denn unser Geschäftsmodell ist Dein nachhaltiger Erfolg, nicht das schnelle Abkassieren der Förderung.

Der wichtigste Filter ist die gegenseitige Eignungsprüfung: Das Strategiegespräch wird vom IHK-Preisträger Markus Tonn persönlich geführt, um zu validieren, ob Dein Vorhaben und Deine Persönlichkeit das Potenzial für den unternehmerischen Königsweg haben. Wir investieren unsere Ressourcen nur in ambitionierte Projekte, die den Erfolg beider Seiten garantieren.

Der TONNIKUM® Erfolgsvorsprung:

  • Geltung & Anerkennung: Du arbeitest mit einem System, das vom IHK-Preisträger entwickelt wurde – ein sofortiges Signal für maximale Qualität und Seriosität an Deine Bank und Deine Kunden.
  • Nachhaltigkeit: Wir hören nicht mit der Bewilligung auf. Wir coachen Dich mit geförderten Mitteln durch die ersten, kritischen Monate, um Dich sicher in die Stabilität zu führen. Unser Geschäftsmodell ist Dein nachhaltiger Erfolg, nicht das schnelle Abkassieren der Förderung.

Dein Startvorteil: 100% geförderte Eintrittskarte ins erfolgreiche Unternehmertum.

Das TONNIKUM®-System ist Deine einmalige Chance: Du erhältst die 100% geförderte Eintrittskarte in eine erfolgreiche Selbstständigkeit.

Wir bereiten Dich auf die Spielregeln des Erfolges vor, vermitteln Dir das Rüstzeug für nachhaltiges Wachstum und führen Dich sicher durch den Behördendschungel. Wir hören nicht mit dem Gründungszuschuss auf, sondern begleiten Dich auch danach weiter mit geförderten Mitteln an Deinen Erfolg heran.

Fakt ist: Du hast nur 150 Tage Restanspruch. Du brauchst keine zufällige Beratung, sondern die Garantie eines IHK-Preisträger-Systems, das die internen Prozesse der Arbeitsagentur kennt.

Dein Zeitfenster schließt sich. Nimm jetzt an unserem Filter teil.

Das strategische Erstgespräch ist der wichtigste Schritt, um Deine Eignung und Deinen Anspruch zu validieren. Es ist für Dich komplett risikofrei und dient der gegenseitigen Eignungsprüfung durch das IHK-Preisträger-System.

Deine Zulassungsvoraussetzung: Dein AVGS für ein Coaching über mindestens 30 UE.
[WICHTIG]: Du hast Deinen AVGS noch nicht? [HIER] erhältst Du unseren Guide, der Dir hilft, diesen Schritt erfolgreich zu meistern.

Deine Investition: Nur 15 Minuten Deiner Zeit.

Unsere Investition: 15 Minuten der Zeit des IHK-Unternehmerpreisträgers

Dein Nutzen: Klare Roadmap zum Erfolg und die Garantie des besten Experten-Matches.

Häufige Fragen (FAQ) zum Gründungszuschuss & TONNIKUM®-System

Ist der Gründungszuschuss ein Rechtsanspruch?

Nein. Die Bewilligung ist eine Ermessensleistung Deines Arbeitsvermittlers. Deshalb ist ein wasserdichter, nach SGB III Kriterien wasserdichter Businessplan und Insider-Wissen entscheidend.

Warum ist das Zeitfenster von 150 Tagen so kritisch?

Du musst den Gründungszuschuss innerhalb dieser Frist beantragen. Starre Terminvergabeprozesse der Agentur und lange Wartezeiten machen den Prozess zu einem Lauf gegen die Zeit. Wir coachen Dich so, dass Du jede Frist optimal nutzt.

Was ist die „soziale Notwendigkeit“ im Businessplan?

Dies ist die wichtigste Hürde, die fast alle scheitern lässt. Die soziale Notwendigkeit der Förderung beweist, dass Dein Gründungszuschuss zwingend nötig ist, um Deine Anlaufphase und damit Deinen Lebensunterhalt zu sichern. Achtung: Ein zu optimistisch geplanter Businessplan, der die Notwendigkeit der Förderung in Frage stellt, ist ein sofortiger Ablehnungsgrund des Arbeitsvermittlers. Wir coachen Dich so, dass Du Deine Tragfähigkeit beweist, aber gleichzeitig die zwingende Notwendigkeit des Zuschusses klar belegst.

Welche Zulassungsvoraussetzung brauche ich für das Strategiegespräch?

Das Strategiegespräch selbst ist kostenlos. Die Zulassungsvoraussetzung ist der Nachweis, dass Du die erste Hürde genommen hast: Du benötigst Deinen AVGS für ein Gründungscoaching (welches idealerweise einen Umfang von mindestens 30 UE hat). Unser IHK-Preisträger-System prüft im Gespräch, ob Dein Vorhaben für diesen hochwertigen Coaching-Umfang geeignet ist.

Was passiert, wenn ich meinen AVGS noch nicht habe?

Wir helfen Dir trotzdem weiter! Du erhältst unseren kostenlosen Guide, der Dich durch den Prozess zur Erlangung des AVGS führt. Erst mit dem Gutschein bist Du zur Eignungsprüfung durch unser Experten-Corps zugelassen.


Was kann ich tun, wenn mein Arbeitsvermittler den Gründerzuschuss generell ablehnt?

Du hast drei Möglichkeiten: 1. Ablehnung schriftlich begründen lassen und mit einem Gründercoach die Gegenargumentation vorbereiten. 2. Beraterwechsel schriftlich beantragen. 3. Einsicht in Deine Akte anfordern. Alle Drei Massnahmen führen dazu, dass der nächst höhere Vorgesetzte Dein Vorhaben mit prüft und häufig so die Willkür Deines Arbeitsvermittlers ausgehebelt wird.

Was kann ich tun, wenn mein Restanspruch noch 151 Tage ist, ich jedoch noch Zeit für die Businessplanerstellung brauche?

Beantrage schriftlich, dass Dein Arbeitslosengeldbezug ausgesetzt / auf ruhend gestellt wird. So bleiben Dir die 151 Tage Restanspruch erhalten und Du kannst in Ruhe alles nötige vorbereiten. Wenn Du fertig bist reichst Du die Unterlagen ein und setzt Deine ALG1-Bezug weiter fort.

Wer zeigt mir, wie ich einen Businessplan für den Gründungszuschuss schreibe?

Unsere AVGS-Gründungscoaches zeigen Dir, wie Du einen antragkonformen Businessplan schreibst. Online oder in Deiner Nähe. Die Kosten für den Coach übernimmt die Agentur für Arbeit voll. Gerne zeigen wir Dir in einem Beratungsgespräch wie.

Was kann ich tun, wenn mein Gründerzuschuss-Antrag schriftlich abgelehnt wurde?

Du hast mehrere Möglichkeiten: 1. Stelle einfach, mit geänderten Details aus der Ablehnungsbegründung, erneut einen schriftlichen Antrag auf Gründerzuschuss. Oder 2. Lege binnen vier Wochen einen schriftlichen Widerspruch ein. Eine höhere Widerspruchstelle prüft erneut Deinen Antrag und die Details aus einem anderen Blickwinkel als Dein Arbeitsvermittler. Wenn der Antrag erneut abgelehnt wird, hast Du die 3. Möglichkeit, beim Sozialgericht Klage gegen den Bescheid einzureichen. Diese ist zwar für Dich kostenlos, dauert jedoch ewig.

Aus welchen Gründen kann die Agentur für Arbeit meinen Gründerzuschuss-Antrag ablehnen?

1. Mangelnde Tragfähigkeit. 2. Fehlende Notwendigkeit der sozialen Sicherung durch den Gründerzuschuss. 3. Gute Vermittlungsperspektiven.

Gründerzuschuss ALG1Details
Formale Fördervoraussetzung– Mindestens einen Tag im ALG 1 Bezug (SGBIII)
– 150 Restanspruch (angegebenes Datum im Gründerzuschussantrag)
– Gründung im Vollerwerb (min. 15 in der Woche)
– Tragfähiges Gründungskonzept
– Tragfähigkeitsbescheinigung einer Fachkundigen Stelle
(wie unsere AVGS-Gründungscoaches)
FörderhöhePhase 1: 6 Monate die Höhe des bewillgten ALG1 puls 300 €; Phase 2: Auf Antrag können nach den 6 Monaten weitere 9 Monate in Höhe von 300 € bewilligt werden.
Ablehnungsgründe1. Mangelnde Tragfähigkeit.
2. Fehlende Notwendigkeit der sozialen Sicherung durch den Gründerzuschuss.
3. Gute Vermittlungsperpektiven am Arbeitsmarkt – genügend Vermittlungsvorschläge.
4. Mangelde Mitwirkung des Arbeitslosen
5. Gründung wurde bereits vollzogen
6. Nebenberufliche Selbstständingkeit
FörderartErmessensleistung der Agentur für Arbeit (freiwillige Leistung), Existenzgründungszuschuss.
Antragsablauf– Formular zum Gründerzuschussantrag zusenden lassen
(telefonisch oder durch den Arbeitsvermittler)
– Bewilligungsanfrage stellen
– ggf. Korrekturen vornehmen
– Antrag nebst geforderten Dokumente einreichen
Wissenswertes zum GründerzuschussDer Gründerzuschuss kommt aus einem anderen Fördertopf und ist kein Arbeitslosengeld sondern lediglich die Höhe des Arbeitslosengeldes. Der Restanspruch auf Arbeitslosengeld bleibt also weiterhin vier Jahre erhalten.
Gründerzuschuss Fakten

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