Verweigerung von Gründungsunterstützung? Wie eine Gründerin für ihr Recht kämpfte

☀️ Eine Erfolgsgeschichte: AVGS abgelehnt und mit der TONNIKUM®-Strategie zum Erfolg ☀️

Die Ausgangssituation: Ein Nein ohne Begründung

Die hochmotivierte Gründerin Bianca aus Siegen kam völlig verzweifelt auf uns zu. Sie hatte eine überzeugende Geschäftsidee, brauchte aber finanzielle Unterstützung und Coaching, um den Sprung in die Selbstständigkeit zu wagen. Ihr zuständiger Arbeitsvermittler verweigerte ihr jedoch jede Hilfe, einschließlich des obligatorischen AVGS-Coaching-Gutscheins und des Gründungszuschusses. Seine Begründung: Sie sei „bestens vermittelbar“.

AVGS abgelehnt - Frau kämpft für ihren AVGS-Gutschein vor der Arbeitsagentur

Auf einen Blick: Der Fall Bianca

AspektStatus
AusgangslageHochmotivierte Gründerin sucht Unterstützung
HerausforderungAVGS-Gutschein und Gründungszuschuss verweigert
Die LösungAkteneinsicht und schriftliche Begründung erzwungen
ErgebnisBeide Förderungen nach Einspruch bewilligt
Schlüssel zum ErfolgFür das eigene Recht kämpfen & strategische Beratung

Die Hürde: Ein bürokratisches Stoppschild 🛑

Diese Aussage warf Fragen auf. Bei unserer Prüfung stellte sich heraus, dass die Gründerin in der Tat keine qualifizierten Vermittlungsvorschläge mit Rechtsfolgen erhalten hatte. Es gab also keine nachweisliche Grundlage für die Behauptung, sie sei leicht in eine Anstellung zu vermitteln. Der Arbeitsvermittler blockierte ihren Weg in die Selbstständigkeit ohne eine fundierte Basis, was für die Gründerin eine Sackgasse darstellte.

Die Lösung: Akteneinsicht und schriftliche Begründung erzwingen

Statt das „Nein“ einfach zu akzeptieren, entschieden wir uns für eine strategische Eskalation. Unser Vorgehen war klar und zielgerichtet:

  1. Wir forderten den Arbeitsvermittler schriftlich auf, seine Behauptung, die Gründerin sei „bestens vermittelbar“, detailliert und nachvollziehbar zu begründen.
  2. Gleichzeitig verlangten wir Akteneinsicht.

Diese Vorgehensweise hat einen entscheidenden Effekt: Sie zieht nicht nur die Teamleitung, sondern oft auch die Bereichsleitung der Agentur für Arbeit in den Fall hinein. Der Fall wurde somit auf einer höheren Ebene neu bewertet.

Das Ergebnis: Das Recht auf Unterstützung durchgesetzt

Die Strategie war ein voller Erfolg. Angesichts unserer konsequenten Forderungen und der fehlenden Beweise für die „Vermittelbarkeit“ wurde der Fall der Gründerin neu bewertet. Sie erhielt nicht nur den AVGS-Gutschein für ein Gründercoaching, sondern auch den begehrten Gründungszuschuss für die finanzielle Absicherung ihrer ersten Schritte.

Die Lehre: Stehen Sie für Ihr Recht ein

Der Fall dieser Gründerin zeigt eindrucksvoll: Ein „Nein“ der Arbeitsagentur ist nicht immer das Ende. Wenn die Begründung fehlt, lohnt es sich, hartnäckig zu bleiben und die richtigen Hebel in Bewegung zu setzen. Oft sind es nicht die Gesetze, die den Weg versperren, sondern die internen Abläufe. Mit dem richtigen Wissen können Sie diese Hürden überwinden und sich das sichern, was Ihnen zusteht.

AVGS abgelehnt? Die Arbeitsagentur sagt Nein? Das müssen Sie nicht akzeptieren.

Biancas Geschichte beweist: Sie haben ein Recht auf Unterstützung. Lassen Sie sich nicht von der Bürokratie einschüchtern. Mit einem Experten an Ihrer Seite, der die internen Abläufe kennt, setzen Sie Ihren Anspruch durch.

FAQ zu Gründungsförderung durch die Arbeitsagentur

1. Ist es üblich, dass die Arbeitsagentur Gründungsunterstützung verweigert?

Ja, das kann passieren, auch wenn Sie einen Anspruch haben. Die Begründung „bestens vermittelbar“ wird oft verwendet, um den Weg in die Selbstständigkeit zu blockieren. In solchen Fällen ist es wichtig, die genaue Rechtslage zu kennen und zu wissen, wie man die Begründung des Vermittlers anfechten kann.

2. Was bedeutet es, Akteneinsicht zu fordern?

Akteneinsicht ist ein strategischer Schritt. Sie zwingen die Arbeitsagentur, die Basis ihrer Entscheidung offenzulegen. Da die Entscheidung oft nicht auf fundierten Beweisen, sondern auf einer subjektiven Einschätzung beruht, gerät die Behörde in Erklärungsnot. Das erhöht den Druck und führt oft zu einer Neubewertung Ihres Falles.

3. Kann ich auch dann noch ein AVGS-Coaching bekommen, wenn mein Vermittler Nein gesagt hat?

Absolut. Der Fall von Bianca zeigt, dass ein „Nein“ nicht das Ende ist. Mit der richtigen Strategie und dem Wissen über Ihre Rechte können Sie einen Widerspruch einlegen und das Verfahren auf eine höhere Ebene bringen. Es kommt darauf an, die richtigen Schritte zu kennen, um Ihren Anspruch durchzusetzen.

4. Welche Rolle spielt Gründungsberatung in solchen Fällen?

Ein erfahrener Gründungsberater kennt nicht nur die formalen Abläufe und Gesetze, sondern auch die informellen Spielregeln innerhalb der Behörde. Unser entscheidender Vorteil: Wir beschäftigen einen ehemaligen Mitarbeiter der Arbeitsagentur, der die internen Prozesse und Kniffe aus erster Hand kennt. So helfen wir Ihnen, die Situation rechtlich einzuschätzen, die passende Strategie zu entwickeln und die Kommunikation mit der Arbeitsagentur zu führen, um sich das zu sichern, was Ihnen zusteht.

AVGS abgelehnt – Mit TONNIKUM® zum Erfolg.

Von admin